KfW 124 – Wohneigentumsprogramm

Eintrittskarte fürs eigene Heim

Beste Karten für die eigenen vier Wände und für Sie heißt es schon bald: „Hereinspaziert!“. Das KfW-Wohneigentumsprogramm 124 fördert den Kauf bzw. den Bau Ihres Hauses oder Ihrer Eigentumswohnung mit einem langfristigen zinsgünstigen Darlehen. Über dieses Programm können Sie 100 % der förderfähigen Kosten, maximal 100.000 Euro, finanzieren.

Dazu zählen:

  • die Kosten für das Grundstück, die Baukosten und Baunebenkosten,wenn Sie ein Haus bauen,
  • der Kaufpreis einschließlich Nebenkosten sowie Kosten für Instandsetzung,
  • Umbau und Modernisierung, wenn Sie Wohneigentum kaufen.
  • Der Kauf des Grundstücks darf bis zu 6 Monate zurückliegen.

Ihre Vorteile

  • TOP-Konditionen!
  • Zinssatz (Details – Stand 18.04.2024)
  • mehr Spielraum in tilgungsfreien Anlaufjahren: Zinsen nur auf den abgerufenen Kreditbetrag, Doppelbelastung aus Mietzahlung und Kredittilgung entfällt
  • 5 oder 10 Jahre Zinsbindung

Diese Förderung können Sie als Privatperson jeden Alters und Familienstands nutzen.

Den Antrag stellen Sie am besten über Ihre Gut + Günstig Finanzservice GmbH, bevor Sie kaufen oder anfangen zu bauen. Nach Prüfung Ihrer Unterlagen wird das Darlehen durch das durchleitende Institut bereitgestellt.

Nicht gefördert werden:

  • Umschuldungen bestehender Darlehen,
  • Nachfinanzierungen bereits begonnener/abgeschlossener Vorhaben,
  • vermietete oder gewerblich genutzte Flächen.

Und bedenken Sie hierbei:
Sie bekommen durch die Vermittlung über die Gut + Günstig Finanzservice GmbH einen Zinsrabatt von bis zu 0,40 % Prozentpunkten auf einige KfW-Programme für die gesamte erste Zinsbindungsphase!
** Stand der Kondition vom 18.04.2024

Geförderte Maßnahmen Prog. 124

Im KfW-Wohneigentumsprogramm 124 wird der Bau oder Kauf von Wohneigentum gefördert, das Sie selbst bewohnen (Haus oder Eigentumswohnung). Ihre Eigenleistungen können in die Kalkulation einbezogen werden.

Folgendes wird im Detail finanziert:

* Bau:

  • Kosten des Grundstücks (wenn der Erwerb bei Antragstellung nicht länger als 6 Monate zurückliegt),
  • Baukosten einschließlich Nebenkosten (Notar-, Maklergebühren, Grunderwerbssteuer etc.)
  • Kosten für Außenanlagen

* Kauf:

  • Kaufpreis einschließlich Nebenkosten, Kosten für Instandsetzung, Umbau und Modernisierung

Beim Kauf oder Bau eines Eigenheims werden grundsätzlich nur die Kosten für die selbst genutzte Wohnung berücksichtigt. Bauen oder kaufen Sie beispielsweise ein Doppelhaus und nutzen es selbst nur zur Hälfte, fördert das Programm den entsprechenden Kostenanteil.
Falls Sie weitere Wohnungen im selben Objekt Angehörigen unentgeltlich überlassen, können zu diesen Wohneinheiten gehörende Kosten mit berücksichtigt werden.

Kombination mit anderen Fördermitteln:
Eine Kombination mit weiteren Förderungen ist möglich. Lesen Sie hierzu auch diesen Tipp! Die Summe aus allen Fördermitteln darf die Summe Ihrer Bau- bzw. Kaufkosten nicht übersteigen.

Bauen Sie besonders energieeffizient, kommt als zusätzliche Finanzierungsmöglichkeit für Sie das Programm Energieeffizient Bauen 261/262 in Frage.

Für vorgesehene Arbeiten an der Gebäudehülle von Altbauten empfehlen wir die Programme Energieeffizient Sanieren 261 oder 262. Reduzieren Sie beim Umbau Barrieren können Sie zusätzlich das Programm Altersgerecht Umbauen 159 nutzen.

Und bedenken Sie hierbei:
Sie bekommen durch die Vermittlung über die Gut + Günstig Finanzservice GmbH einen Zinsrabatt
von bis zu  0,40 % Prozentpunkten auf einige KfW-Programme für die gesamte erste Zinsbindungsphase!!!
** Stand der Kondition vom 18.04.2024

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Förderfähige Kosten des KfW-Wohneigentumsprogramms 124

Stand: Januar 2012

Architektenkosten
förderfähig

Bau einer Immobilie zur Selbstnutzung

  • Kosten des Baugrundstückes, wenn der notarielle Erwerb des Baugrundstücks bei Antragseingang in der KfW nicht länger als 6 Monate zurückliegt.

Dabei erfolgt die Betrachtung nicht taggenau – z. B. Erwerb des Grundstücks am 01.02. und damit Antragstellung bis 01.08., sondern monatsgenau – Erwerb des Grundstücks im Februar und damit Antragstellung bis Ende August möglich.)

  • Baukosten einschließlich Baunebenkosten
  • Kosten der Außenanlagen

Bau einer Immobilie zur teilweisen Vermietung
Förderfähig sind ausschließlich die anteiligen Baukosten für die eigen genutzte Wohnfläche.
Der Grundstückswert kann komplett angerechnet werden.

Ferienhäuser/-wohnungen
Nicht förderfähig.

Gewerbliche Teilnutzung
Im Falle einer gewerblichen Teilnutzung des Gebäudes sind ausschließlich die anteiligen Kosten für die eigen genutzte Wohnfläche und die entsprechenden anteiligen Kosten für das Grundstück förderfähig.

Kauf einer Immobilie zur Selbstnutzung

  • Kaufpreis einschließlich Kaufpreisnebenkosten, eventuell anfallende Modernisierungs-, Instandsetzungs- und Umbaukosten

Kauf einer teilweise vermieteten Immobilie
Sind eine oder mehrere Wohnung/en bereits vermietet, dann sind nur die anteiligen Kaufkosten für die eigen genutzte Wohnfläche förderfähig. Der Grundstückswert kann komplett angerechnet werden.

Mietkauf
Nicht förderfähig.
Ausnahme: Abschlusszahlung wenn Eigentumsübergang erfolgt. Die Antragstellung muss vor Zahlung der letzten Mietrate erfolgen.

Umbau einer Immobilie zur Selbstnutzung (z.B. Scheune/Lagerhalle)

  • Kaufpreis für die Scheune /Lagerhalle einschließlich Kaufpreisnebenkosten
  • eventuell anfallende Modernisierungs-, Instandsetzungs- und Umbaukosten

Schenkung oder Erbe eines bebauten Grundstückes
Haben Sie ein bebautes Grundstück geschenkt oder vererbt bekommen, sind nur die Sanierungs- und Umbaukosten förderfähig.

Schenkung oder Erbe eines unbebauten Grundstückes
Haben Sie ein unbebautes Grundstück geschenkt oder vererbt bekommen, sind folgende Kosten förderfähig:

  • Baukosten einschließlich Baunebenkosten
  • Kosten der Außenanlagen

Wohnraumerweiterung
Nicht förderfähig, wenn sich die Immobilie bereits im Eigentum des Bauherrn befindet.

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Dann buchen Sie doch gleich hier einen Beratungstermin.

KfW-Darlehen und Zuschüsse hängen von vielen Faktoren aus unterschiedlichen Fachgebieten ab. Zusätzlich kollidieren sie oft mit anderen Fördermitteln des Bundes und der Länder. Dies gilt es zu koordinieren. Daher ist eine umfassende, fachgerechte und intensive Beratung, die sich mit Ihren speziellen Wünschen befaßt, notwendig.

Bitte buchen Sie dazu einen Beratungstermin, indem Sie auf den „Termin buchen“ – Button klicken.
Dort ist die Vorgehensweise beschrieben. Keine Angst, es ist ganz einfach!

(Eine Beratung ohne vorherige Terminbuchung findet auch aus haftungstechnischen Gründen weder telefonisch noch im
Büro statt!!!)

Konditionen KfW Programm 124

Finanzierungsumfang und Höchstbetrag
Sie können mit diesem Programm bis zu 100 % Ihrer Gesamtkosten finanzieren, aber höchstens 100.000 Euro.

Laufzeit
Sie wählen eine beliebige Laufzeit

  • bis zu 25 Jahren mit bis zu 3 tilgungsfreien Anlaufjahren
  • endfällige Darlehen mit bis zu 10 Jahren Kreditlaufzeit bei 10 tilgungsfreien
    Anlaufjahren und 10 Jahren Zinsbindung (10/10/10).

Die Mindestlaufzeit beträgt 4 Jahre.
Das erste Jahr ist in jedem Fall tilgungsfrei.

Zinsbindung
Sie wählen, ob die Zinsen für 5 oder 10 Jahre festgeschrieben werden.
Nach Ablauf der ersten Zinsbindungsfrist (5 oder 10 Jahre) macht die KfW ein Prolongationsangebot, außer bei der Variante 10/10/10. Hier wird das Darlehen durch ein zugeteiltes Bauspardarlehen abgelöst. Somit hat der Kreditnehmer Zinssicherheit bis das Darlehen komplett zurückgezahlt ist.

Aktuelle Zinssätze
Je nachdem, ob der Zinssatz bei Kreditzusage oder bei Antragseingang für Sie günstiger ist, wird der niedrigere Zinssatz festgeschrieben. Während der tilgungsfreien Anlaufjahre zahlen Sie die Zinsen monatlich und nur auf den abgerufenen (tatsächlich genutzten) Kreditbetrag.

Hier die aktuellen Konditionen für das KfW-Programm 124!

Abruffrist und Bereitstellungsprovision
Sie können den Kredit innerhalb von 12 Monaten nach Zusage abrufen. Die Abruffrist kann um bis zu 24 Monate verlängert werden. Eine Bereitstellungsprovision wird
ab dem 13. Monat nach Zusage berechnet.  Sie beträgt 0,15 % pro Monat vom noch nicht abgerufenen Kreditbetrag.

Auszahlung
100 % des Kreditbetrags werden ausgezahlt.

Tilgung
Nach Ablauf der tilgungsfreien Anlaufjahre zahlen Sie Ihren Kredit in gleich hohen monatlichen Raten (Annuitäten) zurück.

Außerplanmäßige Tilgung
Eine außerplanmäßige Tilgung ist leider nicht möglich. Im Einzelfall können Sie in Absprache mit der KfW den gesamten ausstehenden Kreditbetrag gegen eine Vorfälligkeitsentschädigung zurückzahlen.

Sicherheiten
Der Kredit wird durch einen Grundbucheintrag abgesichert.

Alles rund um Kredit und Tilgung jetzt berechnen:

Was kostet Sie Ihr KfW-Kredit? Wie lange dauert die Tilgung? Wie hoch ist die Belastung in der gewählten Laufzeit? Diese Fragen beantwortet Ihnen der Tilgungsrechner!

Und bedenken Sie hierbei:
Sie bekommen durch die Vermittlung über die Gut + Günstig Finanzservice GmbH einen Zinsrabatt
von bis zu 0,40 % Prozentpunkten auf einige KfW-Programme für die gesamte erste Zinsbindungsphase!!!
** Stand der Kondition vom 01.06.2019

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KfW-Darlehen und Zuschüsse hängen von vielen Faktoren aus unterschiedlichen Fachgebieten ab. Zusätzlich kollidieren sie oft mit anderen Fördermitteln des Bundes und der Länder. Dies gilt es zu koordinieren. Daher ist eine umfassende, fachgerechte und intensive Beratung, die sich mit Ihren speziellen Wünschen befaßt, notwendig.

Bitte buchen Sie dazu einen Beratungstermin, indem Sie auf den Button “ Termin buchen “ klicken.
Dort ist die Vorgehensweise beschrieben. Keine Angst, es ist ganz einfach!

(Eine Beratung ohne vorherige Terminbuchung findet auch aus haftungstechnischen Gründen weder telefonisch noch im Büro statt!!!)

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