
Das Wichtigste in Kürze
- Förderkredit für Sanierung, Neubau und Kauf
- Bis zu 150.000 Euro Kredit je Wohneinheit für ein Effizienzhaus
- Bis zu 60.000 Euro Kredit je Wohneinheit für Einzelmaßnahmen
- Weniger zurückzahlen: zwischen 15 % und 50 % Tilgungszuschuss
- Zusätzliche Förderung möglich, z. B. für Baubegleitung
Möchten Sie Ihr Vorhaben lieber mit einem Zuschuss finanzieren? Dann können Sie für ein Effizienzhaus alternativ den Zuschuss Wohngebäude (461) wählen. Bei Einzelmaßnahmen können Sie alternativ den Zuschuss des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) nutzen.
Ab 01.07.2021 können Sie Ihren Antrag stellen
Planen Sie den Kauf einer neuen oder frisch sanierten energieeffizienten Immobilie? Ab dem 01.07.2021 können Sie Ihren Antrag für die neuen Produkte der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) stellen und anschließend den Kaufvertrag unterzeichnen – es gibt keine Möglichkeit, sich die Förderbedingungen vorzeitig zu sichern.
Planen Sie einen Bau, eine Sanierung zum Effizienzhaus oder einzelne energetische Maßnahmen? Die neue BEG-Förderung können Sie ab dem 01.07.2021 beantragen. Es ist jedoch möglich, unter bestimmten Voraussetzungen schon vorher Verträge abzuschließen und Aufträge zu vergeben.
So funktioniert’s beim Bau, der Sanierung und bei Einzelmaßnahmen
Die KfW fördert die Sanierung, den Neubau oder den Kauf eines neuen bzw. frisch sanierten Effizienzhauses und einzelne energetische Maßnahmen bei bestehenden Immobilien.
Wir fördern den Bau oder den Kauf eines neuen Effizienzhauses oder einer entsprechenden Eigentumswohnung:
- Neubau: die Bau- und Baunebenkosten (ohne Grundstückskosten)
- Kauf: den Kaufpreis der Immobilie (ohne Grundstückskosten)
Eine zusätzliche Förderung erhalten Sie für
- die notwendige Fachplanung und Baubegleitung durch eine Energieeffizienz-Expertin oder einen Energieeffizienz-Experten sowie eine akustische Fachplanung durch eine Akustikerin oder einen Akustiker.
- die Nachhaltigkeitszertifizierung eines Neubaus mit dem Qualitätssiegel „Nachhaltiges Gebäude“, wenn Sie eine Effizienzhaus-Stufe mit Nachhaltigkeits-Klasse erreichen.
Bitte beachten Sie die Besonderheiten bei der Beantragung einer Effizienzhaus-Stufe mit Nachhaltigkeits-Klasse
Die aktuellen Fördervoraussetzungen sehen vor, dass für die Beantragung einer Effizienzhaus-Stufe mit Nachhaltigkeits-Klasse das Qualitätssiegel „Nachhaltiges Gebäude“ notwendig ist.
Eine Antragstellung ist erst dann zulässig, wenn für den jeweiligen Anwendungsfall mindestens eine akkreditierte Zertifizierungsstelle veröffentlicht wurde. Bitte prüfen Sie daher die Verfügbarkeit der Nachhaltigkeitszertifizierung, bevor Sie den Antrag stellen. Wird der Antrag gestellt und im Rahmen der automatisierten Prozesse zugesagt, bevor mindestens eine akkreditierte Zertifizierungsstelle veröffentlicht wurde, behalten wir uns vor, die Zusage zu widerrufen.
Informationen über die Nachhaltigkeitszertifizierung und die Zertifizierungsstellen finden Sie ab 01.07.2021 auf der Seite www.nachhaltigesbauen.de.
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