Das Wichtigste in Kürze
- Bis zu 30 Mio. Euro Kredit für Nichtwohngebäude
- Bis zu 150.000 Euro Kredit je Wohneinheit für Wohngebäude
- Bis zu 50 % Tilgungszuschuss
- Zusätzliche Förderung möglich, z. B. für Baubegleitung und Nachhaltigkeitszertifizierung
Möchten Sie Ihr Vorhaben lieber mit einem Zuschuss finanzieren? Dann können Sie bei einem Neubau oder einer Sanierung zum Effizienzgebäude alternativ den Zuschüsse Kommunen (464) wählen. Bei Einzelmaßnahmen können Sie über uns alternativ den BAFA-Zuschüsse wählen.
Ab 01.07.2021 können Sie Ihren Antrag stellen
Ihre Förderung beantragen Sie, bevor Sie einen Liefer- und Leistungsvertrag oder Kaufvertrag unterschreiben. Bitte warten Sie deshalb noch: Ab 01.07.2021 können Sie Ihren Antrag stellen und anschließend mit Ihrem Vorhaben beginnen.
Planungs- und Beratungsleistungen können Sie aber schon vor Ihrem Antrag in Anspruch nehmen.
Alternativ ist es jedoch möglich, unter bestimmten Voraussetzungen schon vorher Verträge abzuschließen und Aufträge zu vergeben.
- Zuerst besprechen wir zusammen mit Ihnen Ihre Förderung bei der KfW. Das Beratungsgespräch wird mit Hilfe eines KfW-Formulars dokumentiert.
- Jetzt können Sie Liefer- und Leistungsverträge abschließen, zum Beispiel Bauunternehmen und Handwerksbetriebe beauftragen. Die tatsächlichen Bauarbeiten dürfen aber noch nicht beginnen.
- Ab dem 01.07.2021 können Sie Ihre Förderung bei der KfW beantragen. Anschließend können Sie mit den Bauarbeiten starten.
Die KfW fördert die Sanierung, den Neubau oder den Kauf eines neuen bzw. frisch sanierten Effizienzgebäudes und einzelne energetische Maßnahmen bei bestehenden Gebäuden. Dabei kann es sich sowohl um Wohn- als auch um Nichtwohngebäude handeln.
Nichtwohngebäude
Die KfW fördert den Neubau oder den Kauf eines neu errichteten Effizienzgebäudes .
- Neubau: die Baukosten und Kosten der förderfähigen Umfeldmaßnahmen (ohne Grundstückskosten)
- Kauf: den Kaufpreis der Immobilie (ohne Grundstückskosten)
Eine zusätzliche Förderung erhalten Sie für
- die notwendige Fachplanung und Baubegleitung durch eine Energieeffizienz-Expertin oder einen Energieeffizienz-Experten sowie eine akustische Fachplanung durch eine Akustikerin oder einen Akustiker
- die Nachhaltigkeitszertifizierung eines Neubaus mit dem „Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude“, wenn Sie eine Effizienzgebäude-Stufe mit Nachhaltigkeits-Klasse erreichen
Bitte beachten Sie die Besonderheiten bei der Beantragung einer Effizienzhaus-Stufe mit Nachhaltigkeits-Klasse
Die aktuellen Fördervoraussetzungen sehen vor, dass für die Beantragung einer Effizienzhaus-Stufe mit Nachhaltigkeits-Klasse das Qualitätssiegel „Nachhaltiges Gebäude“ notwendig ist.
Eine Antragstellung ist erst dann zulässig, wenn für den jeweiligen Anwendungsfall mindestens eine akkreditierte Zertifizierungsstelle veröffentlicht wurde.
Bitte prüfen Sie daher die Verfügbarkeit der Nachhaltigkeitszertifizierung, bevor Sie den Antrag stellen.
Wird der Antrag gestellt und im Rahmen der automatisierten Prozesse zugesagt, bevor mindestens eine akkreditierte Zertifizierungsstelle veröffentlicht wurde, behält die KfW sich vor, die Zusage zu widerrufen.
Informationen über die Nachhaltigkeitszertifizierung und die Zertifizierungsstellen finden Sie ab 01.07.2021 auf dem Internetportal www.nachhaltigesbauen.de.
Die KfW fördert alle energetischen Maßnahmen, die zu einer Effizienzgebäude-Stufe führen sowie die Kosten der förderfähigen Umfeldmaßnahmen .
Voraussetzung: Der Bauantrag oder die Bauanzeige des Gebäudes liegt zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens 5 Jahre zurück.
Die KfW fördert auch die Sanierung von Baudenkmalen.
Wenn Sie eine frisch sanierte Immobilie kaufen, fördern wir die Maßnahmen der energetischen Sanierung, wenn die Kosten gesondert ausgewiesen sind (z. B. im Kaufvertrag).
Eine zusätzliche Förderung erhalten Sie für
- die notwendige Fachplanung und Baubegleitung durch eine Energieeffizienz-Expertin oder einen Energieeffizienz-Experten sowie eine akustische Fachplanung durch eine Akustikerin oder einen Akustiker.
- die Nachhaltigkeitszertifizierung eines Neubaus mit dem „Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude“, wenn Sie eine Effizienzgebäude-Stufe mit Nachhaltigkeits-Klasse erreichen.
Bitte beachten Sie die Besonderheiten bei der Beantragung einer Effizienzgebäude-Stufe mit Nachhaltigkeits-Klasse
Die aktuellen Fördervoraussetzungen sehen vor, dass für die Beantragung einer Effizienzgebäude-Stufe mit Nachhaltigkeits-Klasse das Qualitätssiegel „Nachhaltiges Gebäude“ notwendig ist.
Eine Antragstellung ist erst dann zulässig, wenn für den jeweiligen Anwendungsfall mindestens eine akkreditierte Zertifizierungsstelle veröffentlicht wurde.
Bitte prüfen Sie daher die Verfügbarkeit der Nachhaltigkeitszertifizierung, bevor Sie den Antrag stellen.
Wird der Antrag gestellt und im Rahmen der automatisierten Prozesse zugesagt, bevor mindestens eine akkreditierte Zertifizierungsstelle veröffentlicht wurde, behält die KfW sich vor, die Zusage zu widerrufen.
Informationen über die Nachhaltigkeitszertifizierung und die Zertifizierungsstellen finden Sie ab 01.07.2021 auf dem Internetportal www.nachhaltigesbauen.de.
Wenn Sie mit Ihrer Sanierung keine Effizienzgebäude-Stufe anstreben, fördert die KfW auch Einzelmaßnahmen – inklusive der Kosten der mitgeförderten Umfeldmaßnahmen .
Beispiele für Einzelmaßnahmen sind:
- Wände, Dachflächen, Keller- und Geschossdecken dämmen
- Fenster, Vorhangfassaden, Außentüren und Tore einbauen oder erneuern
- Sommerlichen Wärmeschutz einbauen oder erneuern
- Heizungsanlage erneuern und optimieren
- Klima- und Lüftungsanlagen einbauen
- Digitale Systeme einbauen, die den Energieverbrauch optimieren oder technische Anlagen smart steuerbar machen
Bitte beachten Sie die Besonderheiten bei der Beantragung der Einzelmaßnahme „innovative Heizungstechnik auf Basis erneuerbarer Energien“
Für die Beantragung der Einzelmaßnahme „innovative Heizungstechnik auf Basis erneuerbarer Energien“ ist es notwendig, dass die zu fördernde Heizungsanlage in der Positivliste aufgeführt ist.
Eine Antragstellung ist erst dann zulässig, wenn die schriftliche Bestätigung zur Förderfähigkeit vorliegt – als Schreiben oder durch die Veröffentlichung auf der Liste der förderfähigen Maßnahmen.
Bitte prüfen Sie daher die Verfügbarkeit förderfähiger Heizungsanlagen, bevor Sie den Antrag stellen. Eine Aufnahme auf diese Liste kann unter Technik-EE@bafa.bund.de angefragt werden.
Wird der Antrag gestellt und im Rahmen der automatisierten Prozesse zugesagt, bevor die zu fördernde Heizungsanlage auf der Liste der förderfähigen Maßnahmen veröffentlicht wurde, behält die KfW sich vor, die Zusage zu widerrufen.
Damit Sie die Förderung erhalten, müssen diese Einzelmaßnahmen technische Mindestanforderungen erfüllen. Genaue Angaben finden Sie im Merkblatt(PDF, 1 MB, nicht barrierefrei).
Eine zusätzliche Förderung erhalten Sie für
- die notwendige Fachplanung und Baubegleitung durch eine Energieeffizienz-Expertin oder einen Energieeffizienz-Experten sowie eine akustische Fachplanung durch eine Akustikerin oder einen Akustiker. Wenn Sie Ihre Heizungsanlage erneuern oder optimieren wollen, kann auch ein Fachunternehmen die benötigten Bestätigungen ausstellen. Für die Aufwände des Fachunternehmens gelten andere Regeln für die Kostenübernahme.
Mit diesem KfW-Kredit unterstützt die KfW Sie auch, wenn Sie
- Wohngebäude in Nichtwohngebäude umbauen: Hierfür erhalten Sie die Förderung wie bei einer Sanierung.
Wohngebäude
Die KfW fördert den Bau oder den Kauf eines neuen Effizienzhauses
- Neubau: die Baukosten und Kosten der förderfähigen Umfeldmaßnahmen (ohne Grundstückskosten)
- Kauf: den Kaufpreis der Immobilie (ohne Grundstückskosten)
Eine zusätzliche Förderung erhalten Sie für
- die notwendige Fachplanung und Baubegleitung durch eine Energieeffizienz-Expertin oder einen Energieeffizienz-Experten sowie eine akustische Fachplanung durch eine Akustikerin oder einen Akustiker
- die Nachhaltigkeitszertifizierung eines Neubaus mit dem „Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude“, wenn Sie eine Effizienzgebäude-Stufe mit Nachhaltigkeits-Klasse erreichen
Bitte beachten Sie die Besonderheiten bei der Beantragung einer Effizienzhaus-Stufe mit Nachhaltigkeits-Klasse
Die aktuellen Fördervoraussetzungen sehen vor, dass für die Beantragung einer Effizienzhaus-Stufe mit Nachhaltigkeits-Klasse das Qualitätssiegel „Nachhaltiges Gebäude“ notwendig ist.
Eine Antragstellung ist erst dann zulässig, wenn für den jeweiligen Anwendungsfall mindestens eine akkreditierte Zertifizierungsstelle veröffentlicht wurde.
Bitte prüfen Sie daher die Verfügbarkeit der Nachhaltigkeitszertifizierung, bevor Sie den Antrag stellen.
Wird der Antrag gestellt und im Rahmen der automatisierten Prozesse zugesagt, bevor mindestens eine akkreditierte Zertifizierungsstelle veröffentlicht wurde, behält cie KfW sich vor, die Zusage zu widerrufen.
Informationen über die Nachhaltigkeitszertifizierung und die Zertifizierungsstellen finden Sie ab 01.07.2021 auf dem Internetportal www.nachhaltigesbauen.de.
Die KfW fördert alle energetischen Maßnahmen, die zu einer Effizienzhaus-Stufe führen sowie die Kosten der förderfähigen Umfeldmaßnahmen .
Voraussetzung: Der Bauantrag oder die Bauanzeige des Gebäudes liegt zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens 5 Jahre zurück.
Auch die Sanierung von Baudenkmalen oder Gebäuden mit besonders erhaltenswerter Bausubstanz wird gefördert. Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie auf der Seite zum Effizienzhaus.
Wenn Sie eine frisch sanierte Immobilie kaufen, fördern wir die Maßnahmen der energetischen Sanierung, wenn die Kosten gesondert ausgewiesen sind (z. B. im Kaufvertrag).
Eine zusätzliche Förderung erhalten Sie für
- die notwendige Fachplanung und Baubegleitung durch eine Energieeffizienz-Expertin oder einen Energieeffizienz-Experten sowie eine akustische Fachplanung durch eine Akustikerin oder einen Akustiker.
- die Nachhaltigkeitszertifizierung eines Neubaus mit dem „Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude“, wenn Sie eine Effizienzgebäude-Stufe mit Nachhaltigkeits-Klasse erreichen.
Wenn Sie mit Ihrer Sanierung keine Effizienzhaus-Stufe anstreben, fördern wir auch Einzelmaßnahmen – inklusive der Kosten der mitgeförderten Umfeldmaßnahmen .
Voraussetzung: Der Bauantrag oder die Bauanzeige des Gebäudes liegt zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens 5 Jahre zurück.
Beispiele für Einzelmaßnahmen sind:
- Wände, Dachflächen, Keller- und Geschossdecken dämmen
- Fenster, Vorhangfassaden, Außentüren und Tore einbauen oder erneuern
- Sommerlichen Wärmeschutz einbauen oder erneuern
- Heizungsanlage erneuern und optimieren
- Klima- und Lüftungsanlagen einbauen
- Digitale Systeme einbauen, die den Energieverbrauch optimieren oder technische Anlagen smart steuerbar machen
Bitte beachten Sie die Besonderheiten bei der Beantragung der Einzelmaßnahme „innovative Heizungstechnik auf Basis erneuerbarer Energien“
Für die Beantragung der Einzelmaßnahme „innovative Heizungstechnik auf Basis erneuerbarer Energien“ ist es notwendig, dass die zu fördernde Heizungsanlage in der Positivliste aufgeführt ist.
Eine Antragstellung ist erst dann zulässig, wenn die schriftliche Bestätigung zur Förderfähigkeit vorliegt – als Schreiben oder durch die Veröffentlichung auf der Liste der förderfähigen Maßnahmen.
Bitte prüfen Sie daher die Verfügbarkeit förderfähiger Heizungsanlagen, bevor Sie den Antrag stellen. Eine Aufnahme auf diese Liste kann unter Technik-EE@bafa.bund.de angefragt werden.
Wird der Antrag gestellt und im Rahmen der automatisierten Prozesse zugesagt, bevor die zu fördernde Heizungsanlage auf der Liste der förderfähigen Maßnahmen veröffentlicht wurde, behält die Kfw sich vor, die Zusage zu widerrufen.
Damit Sie die Förderung erhalten, müssen diese Einzelmaßnahmen technische Mindestanforderungen erfüllen. Genaue Angaben finden Sie im Merkblatt(PDF, 1 MB, nicht barrierefrei).
Eine zusätzliche Förderung erhalten Sie für
- die notwendige Fachplanung und Baubegleitung durch eine Energieeffizienz-Expertin oder einen Energieeffizienz-Experten sowie eine akustische Fachplanung durch eine Akustikerin oder einen Akustiker.
Mit diesem KfW-Kredit unterstützt die KfW Sie auch, wenn Sie Nichtwohnfläche in Wohnfläche umwidmen.
Art der Nichtwohnfläche | Art der Wohnfläche nach Umwidmung | Förderung |
---|---|---|
Unbeheizte Nichtwohnfläche | Neue Wohneinheit | Wie bei einem Neubau |
Unbeheizte Nichtwohnfläche | Erweiterung von bestehender Wohneinheit | Wie bei einer Sanierung |
Unbeheizte denkmalgeschützte Nichtwohnfläche | Neue Wohneinheit oder Erweiterung von bestehender Wohneinheit | Wie bei einer Sanierung |
Beheizte Nichtwohnfläche | Neue Wohneinheit oder Erweiterung von bestehender Wohneinheit | Wie bei einer Sanierung |
Dieses Förderprodukt kommt nicht in Frage für:
- Umschuldungen bestehender Kredite
- Nachfinanzierungen bereits begonnener oder abgeschlossener Vorhaben
- Netzeinspeisende Photovoltaik-Anlagen – dafür steht Ihnen der KfW-Kredit Erneuerbare Energien – Premium (271, 281) zur Verfügung.
Die KfW fördert
- Kommunale Gebietskörperschaften ,
- deren rechtlich unselbstständige Eigenbetriebe und
- Gemeindeverbände und kommunale Zweckverbände
Zinssätze und Laufzeiten
Hier die Zinssätze!
Der tagesaktuelle Zinssatz orientiert sich am Kapitalmarkt und wird für jeden Bankarbeitstag bis circa 10 Uhr veröffentlicht.
Die Zinsen werden vierteljährlich nachträglich auf den jeweils ausgezahlten Kreditbetrag berechnet und jeweils zum Quartalsende fällig.
Nach Ablauf der Zinsbindungsfrist erhalten Sie ein Angebot für eine Prolongation zu marktnahen Konditionen.
Maßgeblich für die Zinsfestschreibung ist der Zeitpunkt Ihres Kreditabrufs. Für Abrufe, die bis 15 Uhr bei der KfW eingehen, gelten die Zinssätze desselben Tages. Bei Eingang nach 15 Uhr gelten die Zinssätze des nächsten Bankarbeitstages.
Rückzahlung
- Während der tilgungsfreien Anlaufjahre zahlen Sie nur Zinsen – danach gleich hohe vierteljährliche Tilgungsraten zuzüglich Zinsen auf den noch offenen Kreditbetrag.
- Sie können den Gesamtbetrag jederzeit außerplanmäßig tilgen – gegen Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung .
Sicherheiten
Die für Kommunaldarlehen üblichen formalen Voraussetzungen müssen erfüllt sein.
Bestätigung nach Durchführung einreichen und Tilgungszuschuss erhalten
Nach Durchführung der Maßnahmen reichen Sie bitte die Bestätigung nach Durchführung, ebenfalls von Ihrer Energieeffizienz-Expertin oder Ihrem Energieeffizienz-Experten bzw. Fachunternehmen erstellt, bei der KfW ein. Damit weisen Sie den programmgemäßen Einsatz der Fördermittel nach. Wir prüfen die Bestätigung und die KfW schreibt Ihnen den Tilgungszuschuss gut.
Nichtwohngebäude: Kredithöhe und Tilgungszuschuss
Die förderfähigen Kosten – und damit Ihr max. Kreditbetrag für ein Effizienzgebäude – orientieren sich an der Nettogrundfläche des Gebäudes: Sie erhalten 2.000 Euro pro Quadratmeter Nettogrundfläche, insgesamt max. 30 Mio. Euro pro Vorhaben, bei dem eine neue Effizienzgebäude-Stufe erreicht wird.
Je besser die Effizienzgebäude-Stufe Ihrer neuen Immobilie, desto höher der Tilgungszuschuss:
Effizienzgebäude | Tilgungszuschuss |
---|---|
Effizienzgebäude 40 | 20 % |
Effizienzgebäude 40 Erneuerbare-Energien-Klasse oder Nachhaltigkeits-Klasse | 22,5 % |
Effizienzgebäude 55 | 15 % |
Effizienzgebäude 55 Erneuerbare-Energien-Klasse oder Nachhaltigkeits-Klasse | 17,5 % |
Den Tilgungszuschuss schreibt Ihnen die KfW nach Abschluss Ihres Vorhabens gut. Eine Barauszahlung oder Überweisung ist nicht möglich.
Baubegleitung
Die Baubegleitung fördert die KfW mit einem zusätzlichen Kreditbetrag und Tilgungszuschuss.
Sie können Ihren Kreditbetrag um bis zu 10 Euro pro Quadratmeter Nettogrundfläche, max. 40.000 Euro pro Vorhaben bei dem eine neue Effizienzgebäude-Stufe erreicht wird, aufstocken. Davon erhalten Sie 50 % als Tilgungszuschuss, also bis zu 20.000 Euro.
Nachhaltigkeitszertifizierung
Die Nachhaltigkeitszertifizierung eines Neubaus fördert ide KfW mit einem zusätzlichen Kreditbetrag, wenn Sie eine Effizienzhaus-Stufe 40 oder 55 mit Nachhaltigkeits-Klasse erreichen. Es gelten die gleichen Höchstbeträge wie bei der Baubegleitung – davon erhalten Sie ebenfalls 50 % als Tilgungszuschuss.
Die förderfähigen Kosten – und damit Ihr max. Kreditbetrag für ein Effizienzgebäude – orientieren sich an der Nettogrundfläche des Gebäudes: Sie erhalten 2.000 Euro pro Quadratmeter Nettogrundfläche, insgesamt max. 30 Mio. Euro pro Vorhaben, bei dem eine neue Effizienzgebäude-Stufe erreicht wird.
Je besser die Effizienzgebäude-Stufe Ihrer Immobilie nach Sanierung, desto höher der Tilgungszuschuss:
Effizienzgebäude | Tilgungszuschuss |
---|---|
Effizienzgebäude 40 | 45 % |
Effizienzgebäude 40 Erneuerbare-Energien-Klasse oder Nachhaltigkeits-Klasse | 50 % |
Effizienzgebäude 55 | 40 % |
Effizienzgebäude 55 Erneuerbare-Energien-Klasse oder Nachhaltigkeits-Klasse | 45 % |
Effizienzgebäude 70 | 35 % |
Effizienzgebäude 70 Erneuerbare-Energien-Klasse oder Nachhaltigkeits-Klasse | 40 % |
Effizienzgebäude 100 | 27,5 % |
Effizienzgebäude 100 Erneuerbare-Energien-Klasse oder Nachhaltigkeits-Klasse | 32,5 % |
Effizienzgebäude Denkmal | 25 % |
Effizienzgebäude Denkmal Erneuerbare-Energien-Klasse oder Nachhaltigkeits-Klasse | 30 % |
Den Tilgungszuschuss schreibt hnen die KfW nach Abschluss Ihres Vorhabens gut. Eine Barauszahlung oder Überweisung ist nicht möglich.
Baubegleitung
Die Baubegleitung fördert die KfW mit einem zusätzlichen Kreditbetrag und Tilgungszuschuss.
Sie können Ihren Kreditbetrag um bis zu 10 Euro pro Quadratmeter Nettogrundfläche, max. 40.000 Euro pro Vorhaben bei dem eine neue Effizienzgebäude-Stufe erreicht wird, aufstocken. Davon erhalten Sie 50 % als Tilgungszuschuss, also bis zu 20.000 Euro.
Nachhaltigkeitszertifizierung
Die Nachhaltigkeitszertifizierung fördert die KfW mit einem zusätzlichen Kreditbetrag, wenn Sie eine Effizienzhaus-Stufe mit Nachhaltigkeits-Klasse erreichen. Es gelten die gleichen Höchstbeträge wie bei der Baubegleitung – davon erhalten Sie ebenfalls 50 % als Tilgungszuschuss.
Die förderfähigen Kosten – und damit Ihr max. Kreditbetrag für einzelne energetische Maßnahmen – orientieren sich an der Nettogrundfläche des Gebäudes: Sie erhalten 1.000 Euro pro Quadratmeter Nettogrundfläche, insgesamt max. 15 Mio. Euro.
Einzelmaßnahmen | Tilgungszuschuss |
---|---|
Wände, Dachflächen, Keller- und Geschossdecken dämmen | 20 % |
Fenster, Vorhangfassaden, Außentüren und Tore einbauen oder erneuern | 20 % |
Sommerlichen Wärmeschutz einbauen oder erneuern | 20 % |
Klima- und Lüftungsanlagen mit Wärme- oder Kälterückgewinnung einbauen, erneuern oder optimieren | 20 % |
Mess-, Steuer- und Regelungstechnik einbauen, um einen Gebäudeautomatisierungsgrad zu realisieren | 20 % |
Energieeffiziente Innenbeleuchtungssysteme einbauen | 20 % |
Kältetechnik zur Raumkühlung installieren | 20 % |
Für Maßnahmen bei der Heizungstechnik gilt: Je besser die Maßnahme, desto höher der Tilgungszuschuss. Ersetzen Sie eine Ölheizung durch eine Heizung auf Basis erneuerbarer Energien, erhalten Sie abhängig von der neuen Heizungsart einen höheren Tilgungszuschuss.
Maßnahme | Tilgungszuschuss ohne Austausch einer Ölheizung | Tilgungszuschuss bei Austausch einer Ölheizung |
---|---|---|
Gas-Brennwertheizung „Renewable Ready“ | 20 % | 20 % |
Gas-Hybridheizung | 30 % | 40 % |
Solarthermie-Anlage | 30 % | 30 % |
Biomasse-Anlagen und Hybridheizungen mit erneuerbaren Energien ohne Emissionsgrenzwert | 35 % | 45 % |
Biomasse-Anlagen und Hybridheizungen mit erneuerbaren Energien mit einem Emissionsgrenzwert für Feinstaub von max. 2,5mg/m3 | 40 % | 50 % |
Wärmepumpe und innovative Heizungstechnik | 35 % | 45 % |
Gebäudenetz oder Anschluss an ein Fernwärmenetz mit mindestens 25 % erneuerbaren Energien | 30 % | 40 % |
Gebäudenetz oder Anschluss an ein Fernwärmenetz mit mindestens 55 % erneuerbaren Energien | 35 % | 45 % |
Optimierung der Heizungsanlage | 20 % | – |
Baubegleitung
Die Baubegleitung fördert die KfW mit einem zusätzlichen Kreditbetrag und Tilgungszuschuss.
Sie können Ihren Kreditbetrag um bis zu 5 Euro pro Quadratmeter Nettogrundfläche, max. 20.000 Euro pro Kalenderjahr, aufstocken. Davon erhalten Sie 50 % als Tilgungszuschuss, also bis zu 10.000 Euro.
Wohngebäude: Kredithöhe und Tilgungszuschuss
Wie hoch Ihr max. Kreditbetrag für ein Effizienzhaus ist, hängt davon ab, wie energieeffizient Ihr Neubau ist und wie hoch Ihre förderfähigen Kosten sind. Erreichen Sie die Effizienzhaus-Stufen 40 oder 55, fördert die Kfw Ihr Vorhaben mit einem Kreditbetrag von bis zu 120.000 Euro je Wohneinheit .
Der Kreditbetrag steigt auf 150.000 Euro je Wohneinheit, wenn Ihre Immobilie
- zusätzlich die Kriterien für eine Erneuerbare-Energien-Klasse oder Nachhaltigkeitsklasse erfüllt oder
- die Stufe Effizienzhaus 40 Plus erreicht.
Mit dem Tilgungszuschuss sparen Sie Geld: Der Tilgungszuschuss reduziert Ihren zurückzuzahlenden Kreditbetrag und verkürzt die Laufzeit. Sie müssen also nicht den gesamten Betrag zurückzahlen. Der max. Tilgungszuschuss liegt bei 37.500 Euro je Wohneinheit.
Je besser die Effizienzhaus-Stufe Ihrer neuen Immobilie, desto höher der Tilgungszuschuss:
Effizienzhaus | Tilgungszuschuss in % je Wohneinheit | Betrag je Wohneinheit |
---|---|---|
Effizienzhaus 40 Plus | 25 % von max. 150.000 Euro Kreditbetrag | bis zu 37.500 Euro |
Effizienzhaus 40 | 20 % von max. 120.000 Euro Kreditbetrag | bis zu 24.000 Euro |
Effizienzhaus 40 Erneuerbare-Energien-Klasse oder Nachhaltigkeits-Klasse | 22,5 % von max. 150.000 Euro Kreditbetrag | bis zu 33.750 Euro |
Effizienzhaus 55 | 15 % von max. 120.000 Euro Kreditbetrag | bis zu 18.000 Euro |
Effizienzhaus 55 Erneuerbare-Energien-Klasse oder Nachhaltigkeits-Klasse | 17,5 % von max. 150.000 Euro Kreditbetrag | bis zu 26.250 Euro |
Den Tilgungszuschuss schreibt Ihnen die KfW nach Abschluss Ihres Vorhabens gut. Eine Barauszahlung oder Überweisung ist nicht möglich.
Baubegleitung
Die Baubegleitung fördert die KfW mit einem zusätzlichen Kreditbetrag und Tilgungszuschuss.
Immobilie | Max. Kreditbetrag | Tilgungszuschuss |
---|---|---|
Ein- und Zweifamilienhaus, Doppelhaushälfte und Reihenhaus | 10.000 Euro je Vorhaben, bei dem eine neue Effizienzhaus-Stufe erreicht wird | 50 %, bis zu 5.000 Euro |
Mehrfamilienhaus mit 3 oder mehr Wohneinheiten | 4.000 Euro je Wohneinheit, bis zu 40.000 Euro je Vorhaben, bei dem eine neue Effizienzhaus-Stufe erreicht wird | 50 %, bis zu 20.000 Euro |
Nachhaltigkeitszertifizierung
Die Nachhaltigkeitszertifizierung eines Neubaus fördert die KfW mit einem zusätzlichen Kreditbetrag, wenn Sie eine Effizienzhaus-Stufe 40 oder 55 mit Nachhaltigkeits-Klasse erreichen. Es gelten die gleichen Höchstbeträge wie bei der Baubegleitung. Davon erhalten Sie ebenfalls 50 % als Tilgungszuschuss.
Wie hoch Ihr max. Kreditbetrag ein Effizienzhaus ist, hängt davon ab, wie energieeffizient Ihre sanierte Immobilie ist und wie hoch Ihre förderfähigen Kosten sind. Erreichen Sie eine Effizienzhaus-Stufe, fördert die Kfw Ihr Vorhaben mit einem Kreditbetrag von bis zu 120.000 Euro je Wohneinheit .
Der Kreditbetrag steigt auf 150.000 Euro je Wohneinheit, wenn Ihre Immobilie
- zusätzlich die Kriterien für eine Erneuerbare-Energien-Klasse erreicht.
Mit dem Tilgungszuschuss sparen Sie Geld: Der Tilgungszuschuss reduziert Ihr Darlehen und verkürzt die Laufzeit. Sie müssen also nicht den gesamten Betrag zurückzahlen. Der max. Tilgungszuschuss liegt bei 75.000 Euro je Wohneinheit.
Je besser die Effizienzhaus-Stufe Ihrer Immobilie nach Sanierung, desto höher der Tilgungszuschuss:
Effizienzhaus | Tilgungszuschuss in % je Wohneinheit | Betrag je Wohneinheit |
---|---|---|
Effizienzhaus 40 | 45 % von max. 120.000 Euro Kreditbetrag | bis zu 54.000 Euro |
Effizienzhaus 40 Erneuerbare-Energien-Klasse | 50 % von max. 150.000 Euro Kreditbetrag | bis zu 75.000 Euro |
Effizienzhaus 55 | 40 % von max. 120.000 Euro Kreditbetrag | bis zu 48.000 Euro |
Effizienzhaus 55 Erneuerbare-Energien-Klasse | 45 % von max. 150.000 Euro Kreditbetrag | bis zu 67.500 Euro |
Effizienzhaus 70 | 35 % von max. 120.000 Euro Kreditbetrag | bis zu 42.000 Euro |
Effizienzhaus 70 Erneuerbare-Energien-Klasse | 40 % von max. 150.000 Euro Kreditbetrag | bis zu 60.000 Euro |
Effizienzhaus 85 | 30 % von max. 120.000 Euro Kreditbetrag | bis zu 36.000 Euro |
Effizienzhaus 85 Erneuerbare-Energien-Klasse | 35 % von max. 150.000 Euro Kreditbetrag | bis zu 52.500 Euro |
Effizienzhaus 100 | 27,5 % von max. 120.000 Euro Kreditbetrag | bis zu 33.000 Euro |
Effizienzhaus 100 Erneuerbare-Energien-Klasse | 32,5 % von max. 150.000 Euro Kreditbetrag | bis zu 48.750 Euro |
Effizienzhaus Denkmal | 25 % von max. 120.000 Euro Kreditbetrag | bis zu 30.000 Euro |
Effizienzhaus Denkmal Erneuerbare-Energien-Klasse | 30 % von max. 150.000 Euro Kreditbetrag | bis zu 45.000 Euro |
Den Tilgungszuschuss schreibt Ihnen die KfW nach Abschluss Ihres Vorhabens gut. Eine Barauszahlung oder Überweisung ist nicht möglich.
Mit einem Sanierungsfahrplan erhalten Sie 5 % Extra-Tilgungszuschuss
Erreichen Sie die Effizienzhaus-Stufe im Rahmen eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) ? Dann steigt Ihr Tilgungszuschuss um 5 Prozentpunkte.
Baubegleitung
Die Baubegleitung fördert die KfW mit einem zusätzlichen Kreditbetrag und Tilgungszuschuss.
Immobilie | Max. Kreditbetrag | Tilgungszuschuss |
---|---|---|
Ein- und Zweifamilienhaus, Doppelhaushälfte und Reihenhaus | 10.000 Euro je Vorhaben, bei dem eine neue Effizienzhaus-Stufe erreicht wird | 50 %, bis zu 5.000 Euro |
Mehrfamilienhaus mit 3 oder mehr Wohneinheiten | 4.000 Euro je Wohneinheit, bis zu 40.000 Euro je Vorhaben, bei dem eine neue Effizienzhaus-Stufe erreicht wird | 50 %, bis zu 20.000 Euro |
Wie hoch Ihr max. Kreditbetrag für einzelne energetische Maßnahmen ist, hängt davon ab, wie hoch Ihre förderfähigen Kosten sind. Sie erhalten max. 60.000 Euro als Kredit je Wohneinheit und Kalenderjahr für energetische Maßnahmen.
Mit dem Tilgungszuschuss sparen Sie Geld: Der Tilgungszuschuss reduziert Ihr Darlehen und verkürzt die Laufzeit. Sie müssen also nicht den gesamten Betrag zurückzahlen.
Maßnahme | Tilgungszuschuss |
---|---|
Wände, Dachflächen, Keller- und Geschossdecken dämmen | 20 % |
Fenster und Außentüren einbauen oder erneuern | 20 % |
Sommerlichen Wärmeschutz einbauen oder erneuern | 20 % |
Lüftungsanlagen einbauen | 20 % |
Digitale Systeme einbauen, die den Energieverbrauch optimieren oder technische Anlagen smart steuerbar machen | 20 % |
Für Maßnahmen bei der Heizungstechnik gilt: Je besser die Maßnahme, desto höher der Tilgungszuschuss. Ersetzen Sie eine Ölheizung durch eine Heizung auf Basis erneuerbarer Energien, erhalten Sie abhängig von der neuen Heizungsart einen höheren Tilgungszuschuss.
Maßnahme | Tilgungszuschuss ohne Austausch einer Ölheizung | Tilgungszuschuss bei Austausch einer Ölheizung |
---|---|---|
Gas-Brennwertheizung „Renewable Ready“ | 20 % | 20 % |
Gas-Hybridheizung | 30 % | 40 % |
Solarthermie-Anlage | 30 % | 30 % |
Biomasse-Anlagen und Hybridheizungen mit erneuerbaren Energien ohne Emissionsgrenzwert | 35 % | 45 % |
Biomasse-Anlagen und Hybridheizungen mit erneuerbaren Energien mit einem Emissionsgrenzwert für Feinstaub von max. 2,5 mg/m3 | 40 % | 50 % |
Wärmepumpe und innovative Heizungstechnik | 35 % | 45 % |
Gebäudenetz oder Anschluss an ein Fernwärmenetz mit mindestens 25 % erneuerbaren Energien | 30 % | 40 % |
Gebäudenetz oder Anschluss an ein Fernwärmenetz mit mindestens 55 % erneuerbaren Energien | 35 % | 45 % |
Optimierung der Heizungsanlage | 20 % | – |
Mit einem Sanierungsfahrplan erhalten Sie 5 % Extra-Tilgungszuschuss
Setzen Sie Ihre Maßnahme als Teil eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) um? Dann steigt Ihr Tilgungszuschuss um 5 Prozentpunkte.
Baubegleitung
Die Baubegleitung fördert die KfW mit einem zusätzlichen Kreditbetrag und Tilgungszuschuss.
Immobilie | Max. Kreditbetrag | Tilgungszuschuss |
---|---|---|
Ein- und Zweifamilienhaus, Doppelhaushälfte und Reihenhaus | 5.000 Euro je Kalenderjahr | 50 %, bis zu 2.500 Euro |
Mehrfamilienhaus mit 3 oder mehr Wohneinheiten | 2.000 Euro je Wohneinheit, bis zu 20.000 Euro je Kalenderjahr | 50 %, bis zu 10.000 Euro |
Sie suchen Fördermittel?
Darlehen und/oder Zuschuss?