KfW 433 – Energieeffizient Bauen und Sanieren
Investitionszuschuss Brennstoffzelle
Für Selbstfinanzierer von Sanierungsmaßnahmen
Das Wichtigste in Kürze
- Zuschuss bis zu 40 % der förderfähigen Kosten, max. 28.200 Euro je eingebauter Brennstoffzelle
- für den Einbau von Brennstoffzellensystemen in neue oder bestehende Wohn- und Nichtwohngebäude
Dieses KfW-Programm wird aus dem „Anreizprogramm Energieeffizienz“ des Bundes finanziert.
Wer wird gefördert?
Gefördert werden bei Einbau eines Brennstoffzellensystemserden in ein selbstgenutztes oder
vermietetes Wohn- oder Nichtwohnbebäude:
- Natürliche Personen
- Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG)
- Freiberuflich Tätige
- In- und ausländische Unternehmen
- Contracting-Geber
- Kommunen
- kommunale Unternehmen und kommunale Zweckverbände
- Gemeinnützige Organisationen und Kirchen
Geförderte Maßnahmen Prog. 433
- in den Leistungsklassen von 0,25 bis 5,0 kW elektrischer Leistung,
- in neue oder bestehende Wohngebäude.
Förderfähig sind
- Kosten für den Einbau des Brennstoffzellensystems; bei integrierten Geräten auch die Kosten für den weiteren Wärmeerzeuger,
- fest vereinbarte Kosten für den Vollwartungsvertrag in den ersten 10 Jahren,
- und Kosten für die Leistungen des Energieeffizienz-Experten.
Konditionen Programm 433
Staatliche Zuschüsse für Selbstzahler
Die Konditionen im Einzelnen
Höhe des Zuschusses
Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach
- der Leistungsklasse der Brennstoffzelle
- der Höhe Ihrer förderfähigen Gesamtkosten
Der Betrag für die Leistungsklasse setzt sich zusammen aus
- einer Grundförderung: Festbetrag in Höhe von 5.700 Euro und
- einer Zusatzförderung: leistungsabhängiger Betrag von 450 Euro je angefangener 100 W elektrischer Leistung für die Leistungsklassen von 0,25 bis 5,0 kW elektrischer Leistung.
Die Summe aus Grundförderung und Zusatzförderung kann maximal 28.200 Euro betragen.
Leistungsabhängiger Zuschussbetrag
Zu den förderfähigen Gesamtkosten zählen
- die Kosten für den Einbau des Brennstoffzellensystems; bei integrierten Geräten auch die Kosten für den weiteren Wärmeerzeuger,
- die fest vereinbarten Kosten für den Vollwartungsvertrag in den ersten 10 Jahren,
- und die Kosten für die Leistungen des Experten für Energieeffizienz.
Von dieser Summe werden 40 % der Kosten bezuschusst, max. der Wert für die Leistungsklasse.
Kombination mit anderen Fördermitteln
Der Zuschuss darf ausschließlich mit der Förderung für KWK-Anlagen nach dem „Gesetz für die Erhaltung, die Modernisierung und den Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung“ (KWKG) des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) und Beratungsangeboten kombiniert werden.
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