KfW 433 – Energieeffizient Bauen und Sanieren
Investitionszuschuss Brennstoffzelle
Für Selbstfinanzierer von Sanierungsmaßnahmen
Das Wichtigste in Kürze
- Zuschuss bis zu 40 % der förderfähigen Kosten, max. 34.300 Euro je eingebauter Brennstoffzelle
- für den Einbau von Brennstoffzellensystemen in neue oder bestehende Wohn- und Nichtwohngebäude
Dieses KfW-Programm wird aus dem „Anreizprogramm Energieeffizienz“ des Bundes finanziert.
Wer wird gefördert?
Gefördert werden bei Einbau eines Brennstoffzellensystemserden in ein selbstgenutztes oder
vermietetes Wohn- oder Nichtwohnbebäude:
- Natürliche Personen
- Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG)
- Freiberuflich Tätige
- In- und ausländische Unternehmen
- Contracting-Geber
- Kommunen
- kommunale Unternehmen und kommunale Zweckverbände
- Gemeinnützige Organisationen und Kirchen
Energieeffizient Bauen und Sanieren – Zuschuss Brennstoffzelle (433): Neue Richtlinie seit 01. Juli 2021 | |||||||||||||||
Mit dem Start der neuen Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) bei der KfW wurde zum 01.07.2021 auch die Zuschussförderung von Brennstoffzellensystemen (KfW-Produkt 433) auf eine neue Förderrichtlinie umgestellt. Diese finden Sie im aktualisierten Merkblatt. Wichtig für Sie: Es gibt keine wesentlichen Änderungen der Förderbedingungen oder im Antragsverfahren. Das heißt: Sie können wie gewohnt weiterhin Anträge stellen. Die Änderungen zum 01.07.2021 im Überblick: |
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Des Weiteren enthalten die neue Richtlinie sowie das Merkblatt einige Konkretisierungen bestehender Regelungen. Die Änderungen werden von der KfW zeitnah umgesetzt. |
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Geförderte Maßnahmen Prog. 433
Gefördert wird der Einbau von stationären Brennstoffzellensystemen
- in den Leistungsklassen von 0,25 bis 5,0 kW elektrischer Leistung,
- in neue oder bestehende Wohn- und Nichtwohngebäude.
Förderfähig sind
- Kosten für:
- Brennstoffzellensystem und dessen Einbau – bei integrierten Geräten auch die Kosten für den weiteren Wärmeerzeuger
- Vollwartungsvertrag in den ersten 10 Jahren – diese müssen fest vereinbart sein
- Leistungen des Experten für Energieeffizienz
Konditionen Programm 433
Staatliche Zuschüsse für Selbstzahler
Die Konditionen im Einzelnen
Höhe des Zuschusses
Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach
- der Leistungsklasse der Brennstoffzelle
- der Höhe Ihrer förderfähigen Gesamtkosten
Sie erhalten einen Zuschuss in Höhe von 40 % der förderfähigen Gesamtkosten , maximal den Wert für die Leistungsklasse Ihres Brennstoffzellensystems..
Der maximale Zuschuss für die Leistungsklasse der Brennstoffzelle setzt sich zusammen aus
- einem Festbetrag von 6.800 Euro und
- einem leistungsabhängigen Betrag von 550 Euro je angefangene 100 W elektrische Leistung.
Die Summe aus Grundförderung und Zusatzförderung kann maximal 34.300 Euro betragen.
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