KfW 442 – Solarstrom für Elektroautos
Investitionszuschuss
Förderziel
Mit dem Förderprodukt wird die Beschaffung und Errichtung einer Ladestation für Elektroautos in Kombination mit einer Photovoltaikanlage und einem stationären Solarstromspeicher im nicht öffentlichen Bereich von selbstgenutzten Wohngebäuden gefördert. Ziel der Förderung ist es, Privatpersonen zu motivieren, Ladeinfrastruktur im privaten Bereich zu schaffen und für die Ladung des eigenen elektrisch betriebenen Autos selbsterzeugten Strom aus einer privaten Photovoltaikanlage zu nutzen. Um den Eigenverbrauch der Photovoltaikanlage zu erhöhen, wird zusätzlich zur Photovoltaikanlage und zur Ladestation auch der stationäre Solarstromspeicher gefördert. Damit leistet das Gesamtsystem einen Beitrag zur Stärkung der Elektromobilität sowie einen grundsätzlichen Beitrag zur Netzstabilität im Kontext der dezentralen Energieversorgung auf privater Ebene.
Wer kann Anträge stellen?
Natürliche Personen (Privatpersonen), die Eigentümerin oder Eigentümer von bestehenden, selbst bewohnten Wohngebäuden in Deutschland sind
und deren Haushalt ein Elektroauto besitzt oder verbindlich bestellt hat.
Was wird gefördert?
Gefördert werden der Erwerb und die Errichtung eines fabrikneuen Gesamtsystems zur Eigenstromerzeugung und -nutzung für Elektroautos im nicht öffentlichen Bereich von Wohngebäuden, bestehend aus:
• Photovoltaikanlage mit mindestens 5 kWp Spitzenleistung
• Solarstromspeicher mit mindestens 5 kWh Speicherkapazität
• Nicht öffentlich zugängliche Ladestation mit mindestens 11 kW Ladeleistung
Für den Erhalt der Förderung ist es erforderlich, dass alle drei Komponenten noch nicht vorhanden sind und fabrikneu beschafft werden.
Für Ladestationen, die bidirektionales Laden ermöglichen, gibt es zusätzlich zur Förderung der Ladestation einen Innovationsbonus.
Im Haushalt der antragstellenden Person muss zwingend ein Elektroauto (Definition siehe Teil 2) zugelassen
oder zum Zeitpunkt der Antragstellung verbindlich bestellt sein.
Aktuelles zum Programm KfW 442
Bitte keine Anträge mehr stellen – die Fördermittel sind ausgeschöpft
Der Zuschuss wird aus Mitteln des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV) gewährt. Das Förderangebot ist bereits so stark in Anspruch genommen worden, dass die Fördermittel ausgeschöpft sind. Bitte stellen Sie keinen Antrag mehr.
Haben Sie Ihren Antrag schon gestellt? Sofern Sie dabei alle Fördervoraussetzungen erfüllen und eine Zusage erhalten haben, ist Ihr Zuschuss für Sie reserviert.
Sollte die Bundesregierung erneut Fördermittel für den Zuschuss „Solarstrom für Elektroautos“ bereitstellen, werden wir Sie auf dieser Seite informieren.
Wichtig: Fördermittel können Sie nur beantragen, bevor Sie Liefer- und Leistungsverträge abschließen.
Geförderte Maßnahmen Progr. 442
Geförderte Maßnahmen
Mit dem Zuschuss „Solarstrom für Elektroautos“ fördert die KfW den Kauf und die Installation einer Ladestation für Elektroautos in Kombination mit einer Photovoltaikanlage und einem Solarstromspeicher. Ziel der Förderung ist es, dass Sie Ihr Elektroauto mit selbsterzeugtem klimafreundlichen Solarstrom aufladen können.
Zu den geförderten Maßnahmen gehören:
- der Kauf einer neuen Ladestation (z. B. Wallbox) mit mindestens 11 Kilowatt (kW) Ladeleistung
- der Kauf einer neuen Photovoltaikanlage mit mindestens 5 Kilowattpeak (kWp) Spitzenleistung
- der Kauf eines neuen Solarstromspeichers mit mindestens 5 Kilowattstunden (kWh) nutzbarer Speicherkapazität
- der Einbau und Anschluss der Gesamtanlage, inklusive aller Installationsarbeiten
- ein Energiemanagement-System zur Steuerung der Gesamtanlage
Voraussetzungen für die Förderung:
- Sie schaffen Ladestation, Photovoltaikanlage und Solarstromspeicher fabrikneu an.
- Sie haben bis zum Zeitpunkt des Antrags noch keine dieser Komponenten bestellt.
- Sie besitzen ein Elektroauto (kein Hybridfahrzeug), dass auf Sie oder eine in Ihrem Haushalt lebende Person zugelassen ist oder Sie haben zum Zeitpunkt des Antrags ein Elektroauto bestellt.
Hinweis: Falls Sie das Elektroauto privat leasen, muss der Leasingvertrag eine Laufzeit von mindestens 12 Monaten aufweisen. Ein Firmen- bzw. Dienstwagen entspricht nicht den Fördervoraussetzungen. - Ihr Wohngebäude besteht schon und Sie wohnen schon drin.
Zuschusshöhe und Auszahlung
Der Zuschuss setzt sich aus folgenden Teilbeträgen zusammen:
- für die Ladestation: 600 Euro pauschal – oder bei bidirektionaler Ladefähigkeit 1.200 Euro pauschal
- für die Photovoltaikanlage: 600 Euro pro kWp, maximal 6.000 Euro
- für den Solarstromspeicher: 250 Euro pro kWh nutzbarer Speicherkapazität, maximal 3.000 Euro
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Maximal können Sie einen Zuschuss von 10.200 Euro für Ihr Vorhaben erhalten. Den Zuschuss zahlt die KfW direkt auf Ihr Konto aus.
Unterschreiten die Gesamtkosten Ihres Vorhabens den Zuschussbetrag, können Sie keine Förderung erhalten.
Kombination mit anderen Fördermitteln
Die Kombination mit anderen Fördermitteln wie Krediten, Zulagen und Zuschüssen ist nicht möglich.
für die Ladestation: 600 Euro pauschal – oder bei bidirektionaler Ladefähigkeit 1.200 Euro pauschal
Antragstellung
Ihren Antrag für den Zuschuss stellen Sie am besten über die Gut + Günstig Finanzservice GmbH. Buchen Sie hierzu einen Beratungstermin unter https://www.ggfinanz.de/anfrage-beratungstermin und wählen den vierten Beratungsgrund „KfW-Investitionszuschüsse & andere Fördermittelzuschüsse“ aus. In diesem Beratungstermin wird dann alles besprochen und im Nachgang wird die Beantragung durch uns durchgeführt. Auch alle erforderlichen Unterlagen zur Antragstellung werden durch uns aufbereitet und eingereicht.
Nach Antragstellung erhalten Sie von uns eine Bestätigung über den Antragseingang. Ihre Identität weisen Sie dann, nachdem Sie von uns einen Post-ID-Coupon bekommen haben, durch Vorlage Ihres Personalausweises und Ihrer Unterschrift bei der Post nach.
Der Zuschuss ist vor Beginn des Vorhabens zu beantragen. Als Beginn eines Vorhabens gilt der Start der Bauarbeiten vor Ort. Planungs- und Beratungsleistungen sowie der Abschluss von Liefer- und Leistungsverträgen gelten nicht als Vorhabensbeginn.
Auszahlung
Nachdem der „Nachweis der Vorhabensdurchführung“ erfolgreich durch die KfW geprüft wurde, wird der Zuschuss auf das Konto des Zuschussempfängers überwiesen. Dies erfolgt in der Regel zum Ende des auf die Prüfung folgenden Monats.
Kombination mit anderen Fördermitteln
Dieser Zuschuss kommt nicht in Frage für:
- Neubauten vor Einzug
- ausschließlich vermietete Objekte
- Ferien- oder Wochenendhäuser sowie Ferienwohnungen
- Maßnahmen am Zweitwohnsitz
- Eigentumswohnungen
- Unternehmen
- die mehrfache Förderung eines Wohngebäudes mit diesem Zuschuss
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