
Das Wichtigste in Kürze
- Für Komplettsanierung und Bau von Effizienzgebäuden
- Sanierungszuschuss bis zu 15 Mio. Euro
- Bauzuschuss bis zu 6,75 Mio. Euro
- Zusätzliche Förderung möglich, z. B. für Baubegleitung und Nachhaltigkeitszertifizierung
Möchten Sie Ihr Vorhaben lieber mit einem Kredit finanzieren? Dann können Sie alternativ unseren Förderkredit Nichtwohngebäude (263) wählen.
Möchten Sie nur einzelne energetische Sanierungsmaßnahmen durchführen? Dafür können Sie schon jetzt einen Zuschuss über uns beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) beantragen.
Antrag stellen ab 01.07.2021 möglich
Ihre Förderung beantragen Sie, bevor Sie einen Liefer- und Leistungsvertrag oder Kaufvertrag unterschreiben.
Bitte warten Sie deshalb noch: Ab dem 01.07.2021 können Sie Ihren Antrag stellen und anschließend mit Ihrem Vorhaben beginnen.
Planungs- und Beratungsleistungen können Sie aber schon vor Ihrem Antrag in Anspruch nehmen.
Die KfW fördert die Sanierung, den Neubau oder den Kauf eines neuen bzw. frisch sanierten Effizienzgebäudes .
Dieser Zuschuss kommt nicht in Frage für:
- Vermietung und Verpachtung zur wohnwirtschaftlichen Nutzung
- Bereits begonnene oder abgeschlossene Vorhaben
Die KfW fördert
- Privatpersonen sowie Einzelunternehmerinnen und Einzelunternehmer
- Freiberuflich Tätige
- In- und ausländische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die sich mehrheitlich in Privatbesitz befinden
- Kommunale Unternehmen
- Gemeinnützige Organisationen und Kirchen
- Geschäftsbanken, Genossenschaftsbanken und Sparkassen
- Contracting-Geber , die Energie-Dienstleistungen an Nichtwohngebäuden erbringen
Wie hoch Ihr Zuschuss ist, hängt davon ab, wie energieeffizient Ihr Neubau ist und wie hoch Ihre förderfähigen Kosten sind. Die förderfähigen Kosten orientieren sich an der Nettogrundfläche des Gebäudes: 2.000 Euro pro Quadratmeter Nettogrundfläche, insgesamt max. 30 Mio. Euro.
Der max. Zuschussbetrag für ein Effizienzgebäude liegt bei 6,75 Mio. Euro pro Vorhaben bei dem ein neue Effizienzgebäude-Stufe erreicht wird.
Effizienzgebäude | Zuschuss in % | Zuschuss in Euro |
---|---|---|
Effizienzgebäude 40 | 20 % von max. 30 Mio. Euro förderfähigen Kosten | bis zu 6 Mio. Euro |
Effizienzgebäude 40 Erneuerbare-Energien-Klasse oder Nachhaltigkeits-Klasse | 22,5 % von max. 30 Mio. Euro förderfähigen Kosten | bis zu 6,75 Mio. Euro |
Baubegleitung
Die Baubegleitung fördert die KfW mit einem zusätzlichen Zuschuss.
Die KfW fördert die Baubegleitung bis zu einem Rechnungsbetrag von 10 Euro pro Quadratmeter Nettogrundfläche, max. 40.000 Euro pro Vorhaben bei dem ein neue Effizienzgebäude-Stufe erreicht wird. Davon erhalten Sie 50 % als Zuschuss, also bis zu 20.000 Euro.
Nachhaltigkeitszertifizierung
Die Nachhaltigkeitszertifizierung fördert die KfW mit einem zusätzlichen Zuschuss, wenn Sie eine Effizienzgebäude-Stufe 40 oder 55 mit Nachhaltigkeits-Klasse erreichen. Es gelten die gleichen Höchstbeträge wie bei der Baubegleitung – davon erhalten Sie ebenfalls 50 % als Zuschuss.
Wie hoch Ihr Zuschuss ist, hängt davon ab, wie energieeffizient Ihr Gebäude ist und wie hoch Ihre förderfähigen Kosten sind. Die förderfähigen Kosten orientieren sich an der Nettogrundfläche des Gebäudes: 2.000 Euro pro Quadratmeter Nettogrundfläche, insgesamt max. 30 Mio. Euro.
Der max. Zuschussbetrag für ein Effizienzgebäude liegt bei 15 Mio. Euro pro Vorhaben bei dem ein neue Effizienzgebäude-Stufe erreicht wird.
Effizienzgebäude | Zuschuss in % | Zuschuss in Euro |
---|---|---|
Effizienzgebäude 40 | 45 % von max. 30 Mio. Euro förderfähigen Kosten | bis zu 13,5 Mio. Euro |
Effizienzgebäude 40 Erneuerbare-Energien-Klasse oder Nachhaltigkeits-Klasse | 50 % von max. 30 Mio. Euro förderfähigen Kosten | bis zu 15 Mio. Euro |
Effizienzgebäude 55 | 40 % von max. 30 Mio. Euro förderfähigen Kosten | bis zu 12 Mio. Euro |
Effizienzgebäude 55 Erneuerbare-Energien-Klasse oder Nachhaltigkeits-Klasse | 45 % von max. 30 Mio. Euro förderfähigen Kosten | bis zu 13,5 Mio. Euro |
Effizienzgebäude 70 | 35 % von max. 30 Mio. Euro förderfähigen Kosten | bis zu 10,5 Mio. Euro |
Effizienzgebäude 70 Erneuerbare-Energien-Klasse oder Nachhaltigkeits-Klasse | 40 % von max. 30 Mio. Euro förderfähigen Kosten | bis zu 12 Mio. Euro |
Effizienzgebäude 100 | 27,5 % von max. 30 Mio. Euro förderfähigen Kosten | bis zu 8,25 Mio. Euro |
Effizienzgebäude 100 Erneuerbare-Energien-Klasse oder Nachhaltigkeits-Klasse | 32,5 % von max. 30 Mio. Euro förderfähigen Kosten | bis zu 9,75 Mio. Euro |
Effizienzgebäude Denkmal | 25 % von max. 30 Mio. Euro förderfähigen Kosten | bis zu 7,5 Mio. Euro |
Effizienzgebäude Denkmal Erneuerbare-Energien-Klasse oder Nachhaltigkeits-Klasse | 30 % von max. 30 Mio. Euro förderfähigen Kosten | bis zu 9 Mio. Euro |
Baubegleitung
Die Baubegleitung fördert die KfW mit einem zusätzlichen Zuschuss.
Die KfW fördert die Baubegleitung bis zu einem Rechnungsbetrag von 10 Euro pro Quadratmeter Nettogrundfläche, max. 40.000 Euro pro Vorhaben bei dem ein neue Effizienzgebäude-Stufe erreicht wird. Davon erhalten Sie 50 % als Zuschuss, also bis zu 20.000 Euro.
Nachhaltigkeitszertifizierung
Die Nachhaltigkeitszertifizierung fördert die KfW mit einem zusätzlichen Zuschuss, wenn Sie eine Effizienzgebäude-Stufe mit Nachhaltigkeits-Klasse erreichen. Es gelten die gleichen Höchstbeträge wie bei der Baubegleitung – davon erhalten Sie ebenfalls 50 % als Zuschuss.
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