KfW 159 – Altersgerecht Umbauen

Barrieren adé!

Im Programm Altersgerecht Umbauen (159) fördert die KfW alle Baumaßnahmen, die zu einer Barrierereduzierung führen und eine angenehme Wohnqualität gewährleisten oder den Kauf frisch umgebauter Wohngebäude. Mit modernen Umrüstungen wohnen Sie komfortabler und fühlen sich unabhängig von körperlichen Einschränkungen in jedem Alter wohl.

Ihr KfW-Darlehen umfasst 100 % der förderfähigen Kosten, bis zu 50.000 Euro pro Wohneinheit.

Ihre Vorteile:

  • TOP-Konditionen!
  • Zinssatz ( Details – 18.04.2024)
  • bis zu 30 Jahren Kreditlaufzeit,
  • 5 oder 10 Jahre Zinsbindung
  • endfälliges Darlehen mit bis zu 10 Jahren Laufzeit

Diese Förderung kommt Ihnen als Eigentümer oder Vermieter jeden Alters und Familienstands zugute. Auch als Mieter können Sie mit Zustimmung Ihres Vermieters umbauen und Fördermittel nutzen.

Den Antrag stellen Sie, bevor Sie mit dem Umbau beginnen (Als Beginn des Vorhabens gilt der Abschluss von Lieferungs- und Leistungs-verträgen. Abweichend gilt als Vorhabensbeginn der Start der Bauarbeiten vor Ort, wenn vor Abschluss eines Lieferungs- und Leistungsvertrages ein Beratungsgespräch mit dem Kunden stattfand.) oder das Wohngebäude kaufen, am besten bei Ihrer Gut + Günstig Finanzservice GmbH. Nach Prüfung Ihrer Unterlagen wird das Darlehen durch ein durchleitendes Institut bereitgestellt.

Nicht gefördert werden:

  • Umschuldungen bestehender Darlehen,
  • Nachfinanzierungen bereits begonnener oder abgeschlossener Vorhaben,
  • Ferien- und Wochenendhäuser,
  • gewerblich genutzte Flächen.

Und bedenken Sie hierbei:
Sie bekommen durch die Vermittlung über die Gut + Günstig Finanzservice GmbH einen Zinsrabatt von bis zu 0,40 % Prozentpunkten auf einige KfW-Programme für die gesamte erste Zinsbindungsphase!
** Stand der Kondition vom 18.04.2024

Geförderte Maßnahmen Prog. 159

Programm 159 fördert alle Maßnahmen, die Ihnen oder Ihren Mietern das Wohnen angenehmer machen und unabhängig vom Alter und jeglicher Einschränkung ein selbstbestimmtes Leben ermöglichen.

Die KfW finanziert den Erwerb bzw. den barrierereduzierenden Umbau von Wohnungen und Wohngebäuden, insbesondere folgende Maßnahmen:

  • Erwerb einer frisch barrierereduziert umgebauten Eigentumswohnung oder eines Wohngebäudes
  • Erschließungssysteme: Wege zu Gebäuden, Stellplätze, Gebäudezugang, Wohnungszugang, Aufzugsanlagen/Mechanische
  • Fördersysteme, Treppenanlagen, Rampen
  • Maßnahmen in Wohnungen: Flure innerhalb von Wohnungen, Anpassung der Raumgeometrie von Wohn- und Schlafräumen
  • sowie Küchen, Türen, Fenster, Erschließung bestehender Freisitze
  • Sanitärräume:Bewegungsflächen bzw. Raumgeometrie, Sanitärobjekte, Sicherheitssysteme und Vorkehrungen
  • Sonstiges Bedienelemente, Gemeinschaftsräume

Bei der Durchführung dieser Maßnahmen sind technische Mindestanforderungen zu beachten. Diese sind in individuell wählbaren Förderbausteinen zusammengefasst. Detaillierte Erläuterungen zu den einzelnen Förderbausteinen entnehmen Sie bitte dem Merkblatt zu diesem Programm.

Die Baumaßnahmen werden von Fachunternehmen ausgeführt. Die Firmen bestätigen in ihren Rechnungen, dass die Umbauten den Maßgaben des Merkblatts entsprechen.

Kombination mit anderen Fördermitteln:
Eine Kombination mit weiteren Förderungen ist möglich. Die Summe aus allen Fördermitteln darf die Summe Ihrer Umbaukosten nicht übersteigen.
Für Arbeiten an der Gebäudehülle von Altbauten empfehlen wir die Programme 261 und 262 oder die BAFA-Programme.
Beim Erwerb einer Wohnimmobilie zur eigenen Nutzung kann zusätzlich das Programm 124 in Anspruch genommen werden.

Konditionen Programm 159

Finanzierungsumfang und Höchstbetrag
Die Kosten für Ihren Umbau oder die anteiligen Umbaukosten beim Erwerb können zu 100 % finanziert werden. Der Kredit beträgt bis zu 50.000 Euro pro Wohneinheit.

Laufzeit
Sie wählen eine beliebige Laufzeit

  • bis zu 10 Jahren mit 1 oder 2 tilgungsfreien Anlaufjahren,
  • bis zu 20 Jahren mit bis zu 3 tilgungsfreien Anlaufjahren oder
  • bis zu 30 Jahren mit bis zu 5 tilgungsfreien Anlaufjahren.
  • endfällige Darlehen mit bis zu 10 Jahre Kreditlaufzeit bei 10 tilgungsfreien Anlaufjahren und 10 Jahren Zinsbindung (10/10/10).

Die Mindestlaufzeit beträgt 4 Jahre.

Das erste Jahr ist in jedem Fall tilgungsfrei.

Zinsbindung
Die Zinsen werden für 5 oder 10 Jahre festgeschrieben. Nach Ablauf der ersten Zinsbindungsfrist macht die KfW ein Prolongationsangebot, außer bei der Variante 10/10/10. Hier wird das Darlehen durch ein zugeteiltes Bauspardarlehen abgelöst. Somit hat der Kreditnehmer Zinssicherheit bis das Darlehen komplett zurückgezahlt ist.

Aktuelle Zinssätze
Je nachdem, ob der Zinssatz bei Kreditzusage oder bei Antragseingang für Sie günstiger ist, wird der niedrigere Zinssatz festgeschrieben. Während der tilgungsfreien Anlaufjahre zahlen Sie die Zinsen monatlich und nur auf den abgerufenen (tatsächlich genutzten) Kreditbetrag.

Hier die aktuellen Konditionen für das KfW-Programm 159!

Abruffrist und Bereitstellungsprovision
Sie können den Kredit innerhalb von 12 Monaten nach Zusage abrufen. Die Abruffrist kann um bis zu 24 Monate verlängert werden. Erst ab dem 13. Monat fällt eine Bereitstellungsprovision an. Sie beträgt 0,15 % pro Monat vom noch nicht abgerufenen Kreditbetrag.

Auszahlung
100 % des Kreditbetrags werden ausgezahlt.

Tilgung
Nach Ablauf der tilgungsfreien Anlaufjahre zahlen Sie Ihren Kredit in gleich hohen monatlichen Raten (Annuitäten) zurück.

Außerplanmäßige Tilgung
Im Programm 159 können Sie während der Zinsbindungsfrist den gesamten ausstehenden Kreditbetrag gegen Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung zurückzahlen.

Sicherheiten
Art und Höhe der Sicherheiten vereinbaren Sie mit Ihrem durchleitenden Institut.

Verwendungsnachweis
Gegenüber Ihrem durchleitenden Institut weisen Sie innerhalb von 9 Monaten nach der Auszahlung des gesamten Darlehens den ordnungsgemäßen Einsatz der Mittel nach. Zusätzlich reichen Sie bei Ihrem durchleitenden Institut eine von Ihnen und Ihrem Sachverständigen unterschriebene „Bestätigung über die antragsgemäße Durchführung der Maßnahmen“ ein.

Alles rund um Kredit und Tilgung jetzt berechnen:
Was kostet Sie Ihr KfW-Kredit? Wie lange dauert die Tilgung? Wie hoch ist die Belastung in der gewählten Laufzeit?
Diese Fragen beantwortet Ihnen der Tilgungsrechner!

Und bedenken Sie hierbei:
Sie bekommen durch die Vermittlung über die Gut + Günstig Finanzservice GmbH einen Zinsrabatt von bis zu 0,40 % Prozentpunkten auf einige KfW-Programme für die gesamte erste Zinsbindungsphase!!!
** Stand der Kondition vom 18.04.2024

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KfW-Darlehen und Zuschüsse hängen von vielen Faktoren aus unterschiedlichen Fachgebieten ab. Zusätzlich kollidieren sie oft mit anderen Fördermitteln des Bundes und der Länder. Dies gilt es zu koordinieren. Daher ist eine umfassende, fachgerechte und intensive Beratung, die sich mit Ihren speziellen Wünschen befaßt, notwendig.

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