Die Förderung Wohneigentum
Die Förderung Wohneigentum besteht aus folgenden Programmen:
- KfW-Wohneigentumsprogramm Prog. 124 (Darlehen)
- Energieeffizient Sanieren Prog. 261 (Darlehen mit Tilgungszuschuss)
- Energieeffizienter Neubau für Familien Prog. 300 (Darlehen mit Tilgungszuschuss)
Folgendes wird im Detail finanziert:
- * Bau:
- Kosten des Grundstücks (wenn der Erwerb bei Antragstellung nicht länger als 6 Monate zurückliegt),
- Baukosten einschließlich Nebenkosten (Notar-, Maklergebühren, Grunderwerbssteuer etc.)
- Kosten für Außenanlagen
- * Kauf:
- Kaufpreis einschließlich Nebenkosten, Kosten für Instandsetzung, Umbau und Modernisierung
Beim Kauf oder Bau eines Eigenheims werden grundsätzlich nur die Kosten für die selbst genutzte Wohnung berücksichtigt. Bauen oder kaufen Sie beispielsweise ein Doppelhaus und nutzen es selbst nur zur Hälfte, fördert das Programm den entsprechenden Kostenanteil. Falls Sie weitere Wohnungen im selben Objekt Angehörigen unentgeltlich überlassen, können zu diesen Wohneinheiten gehörende Kosten mit berücksichtigt werden.
Kombination mit anderen Fördermitteln:
Eine Kombination mit weiteren Förderungen ist möglich.
Die Summe aus allen Fördermitteln darf die Summe Ihrer Bau- bzw. Kaufkosten nicht übersteigen.
Bauen Sie besonders energieeffizient, kommt als zusätzliche Finanzierungsmöglichkeit für Sie das Programm Energieeffizient Bauen 261 in Frage.
Für vorgesehene Arbeiten an der Gebäudehülle von Altbauten empfehlen wir die Programme Energieeffizient Sanieren 261.
Reduzieren Sie beim Umbau Barrieren, können Sie zusätzlich das Programm Altersgerecht Umbauen 159 nutzen.
Geförderte Maßnahmen
Das Programm Energieeffizient Bauen 261 fördert Ihre Investition, wenn Sie ein KfW-Effizienzhaus 55, 40 oder 40 plus bauen bzw. kaufen. Erläuterungen und technische Anforderungen zu den KfW-Effizienzhaus-Standards entnehmen Sie bitte dem Merkblatt zu diesem Programm.
Programm 261 unterstützt Sie auch, wenn Sie bestehende Gebäude zum Wohnraum umbauen bzw. durch abgeschlossene Wohneinheiten erweitern.
Ihr Vorhaben wird von einem Sachverständigen Ihrer Wahl bestätigt.
Von der KfW als Sachverständige anerkannt sind Energieberater, die im Bundesprogramm „Vor-Ort-Beratung“ des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) oder von der Verbraucherzentrale Bundesverband e. V. (vzbv) zugelassen sind oder die Berechtigung haben, Energieausweise auszustellen (§ 21 der Energieeinsparverordnung).
Zertifizierte Sachverständige für die Energieberatung, energetische Fachplanung und Baubegleitung finden Sie unter www.energie-effizienz-experten.de oder Sie wählen gleich den Energieberater, der mit uns bundesweit zusammenarbeitet.
Je geringer Ihr Energieverbrauch, desto höher der Tilgungszuschuss!
Maßgeblich sind die von der Energieeinsparverordnung (EnEV) gesetzlich vorgeschriebenen Werte für Energiebedarf und Wärmeverlust eines Neubaus.
Kombination mit anderen Fördermitteln
Eine Kombination mit weiteren Förderungen ist möglich. Die Summe aus allen Fördermitteln darf die Summe Ihrer Baukosten nicht übersteigen.
Wenn Sie eine Wohnung selbst nutzen, können Sie zur Finanzierung auch das KfW-Wohneigentumsprogramm 124 in Anspruch nehmen.
Lassen Sie sich die Kniffe in einer Online-Beratung erklären.
Bitte buchen Sie dazu einen Beratungstermin.
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