Zum 01.08.2016 startete die Bundesregierung ein neues Förderprogramm, das die Optimierung von bestehenden Heizungsanlagen mit 30 % Zuschuss fördert. Ziel ist es, gering investive Maßnahmen, die bislang beim Endkunden nur schwer vermittelbar waren, durchzuführen.
Die folgenden Punkte geben einen Überblick über das Förderprogramm.
Maßgeblich ist die Förderrichtlinie im Original einschließlich der technischen Merkblätter.
Was wird gefördert?
Es werden zwei Fördertatbestände unterschieden:
- Fördertatbestand 1: der Ersatz von Heizungspumpen und Warmwasserzirkulationspumpen durch hocheffiziente Pumpen
- Fördertatbestand 2: die Heizungsoptimierung durch einen hydraulischen Abgleich.
Die Fördertatbestände können auch jeweils einzeln beantragt werden. Förderfähig sind dabei die verbauten Materialien, die Montage- und Planungsleistung.
Fördertatbestand 1: Pumpentausch
Es wird der Ersatz vorhandener Pumpen gegen hocheffiziente Umwälzpumpen bzw. effiziente Warmwasserzirkulationspumpen gefördert. Diese müssen zwingend in der BAFA-Positivliste/BAFA-Merkblatt 1 aufgeführt sein.
Eine reine Herstelleraussage ist nicht ausreichend. Prinzipiell ist der reine Pumpentausch förderfähig. Es wird empfohlen, in diesem Zuge ebenfalls den hydraulischen Abgleich anzubieten.
Fördertatbestand 2: Hydraulischer Abgleich
Vereinfachend ausgedrückt wird der hydraulische Abgleich und damit alle Bauteile, die für den hydraulischen Abgleich benötigt werden, gefördert. Dazu gehören voreinstellbare Thermostatventile, Einzelraumtemperaturregler und Strangventile.
Ebenfalls gefördert wird das Einstellen der Heizkurve (Planungsleistung), der Einbau eines Pufferspeichers oder separater Mess-, Regelungs- und Steuerungstechnik.
Was wird nicht gefördert?
Nicht gefördert werden Maßnahmen im Neubau, Anschaffung und Installation gebrauchter Anlagen, Nebenarbeiten (Entsorgung, Wandverkleidungen). Eigenleistungen sind nicht förderfähig.
Die Arbeiten müssen von einem Fachbetrieb übernommen werden. Neue Heizkörper, Rohrleitungsdämmung, Ausdehnungsgefäße, Schmutzfilter oder die Behandlung des Heizungswassers (zum Beispiel Enthärtung) werden ebenfalls nicht gefördert.
Wichtig: Bei der Abrechnung ist auf eine Trennung der förderfähigen von den nicht förderfähigen Kosten zu achten.
Wie hoch wird gefördert?
Es gibt einen Zuschuss von 30 % der förderfähigen Kosten. Der Förderhöchstbetrag liegt bei 25.000 € pro Vorgang. Größere Maßnahmen sollten auf die KfW-Programme ausweichen oder ergänzend beantragt werden.
Geförderte Unternehmen (nicht Privatpersonen) müssen auf die De-minimis-Regelungen achten.
Wer ist antragsberechtigt?
Antragsberechtigt sind:
- Privatpersonen
- Unternehmen
- freiberuflich Tätige
- Kommunen, kommunale Gebietskörperschaften und kommunale Zweckverbände
- sonstige juristische Personen des Privatrechts (insbesondere Vereine, Stiftungen gemeinnützige Organisationen oder Genossenschaften)
Die Antragsberechtigung gilt für Eigentümer der Heizungsanlage.
Eine Antragsstellung durch einen Bevollmächtigten ist möglich.
Worauf muss geachtet werden?
- Die Arbeiten müssen professionell durch einen Fachbetrieb durchgeführt werden.
- Die Maßnahme wird auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland im Bestandsgebäude realisiert.
- Die geförderten Gegenstände müssen mindestens zwei Jahre zweckentsprechend betrieben werden.
- DIE BEAUFTRAGUNG DES HANDWERKERS DARF ERST NACH DER BEANTRAGUNG ERFOLGEN.
- Pro Heizung darf jede einzelne förderfähige Maßnahme nur einmal beantragt werden.
- Die Maßnahme darf nicht auf einer öffentlichen Verpflichtung beruhen.
Kumulierungsverbot
Eine Kumulierung mit anderen öffentlichen Förderungen (zum Beispiel aus dem Marktanreizprogramm) ist nicht möglich, ebenso die Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen (§ 35 a Absatz 3 EStG).
Antragstellung / Fördermittelantrag
Den Fördermittelantrag (Zuschuss) zum entsprechenden Programm stellen Sie am besten über die
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Fördermittel und Zuschüsse hängen von vielen Faktoren aus unterschiedlichen Fachgebieten ab. Zusätzlich kollidieren sie oft mit anderen Fördermitteln des Bundes und der Länder. Dies gilt es zu koordinieren. Daher ist eine umfassende, fachgerechte und intensive Beratung, die sich mit Ihren speziellen Wünschen befaßt, notwendig.
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Innerhalb von 6 Monaten nach Registrierung muss die Maßnahme ausgeführt sein und abgerechnet werden. Hierzu werden der Förderantrag und die Handwerkerrechnung benötigt. Die Auszahlung der Förderung erfolgt an den Antragssteller.
Warum ist eine Optimierung oder ein Austausch von Pumpen sinnvoll?
Eine Optimierung umfasst den hydraulischen Abgleich zu dem auch ggf. der Einbau von Ventilen gehört, die Anpassung der Heizkurve und der Einbau einer hocheffizienten Pumpe. Dies wird durch die Fördermaßnahme unterstützt.
Ebenfalls dazugehörig, jedoch nicht förderfähig sind der Austausch oder Einbau von Rohrdämmung, der Austausch des Ausdehnungsgefäßes oder ggf. der Austausch einzelner Heizkörper, um die Vorlauftemperaturen abzusenken.
Die Durchführung einer Optimierung spart unmittelbar Energie für die Beheizung und den notwendigen Strom ein und ist aus Sicht des Kunden spätestens mit der Förderung rentabel. Daneben werden Komfortprobleme wie unterversorgte Räume behoben. Bei einer späteren Sanierung des Wärmeerzeugers können diese Arbeiten vollständig oder weitestgehend übernommen werden. Der Austausch des Wärmeerzeugers wird damit finanziell entlastet.
Die Einsparungen liegen typischerweise in einer Größenordnung von 10-15 % und können bei relativen Neubauten über 20 % steigen. In unsanierten Altbauten mit massiven Komforteinschränkungen (unterversorgte Räume) kann die Optimierung erst zu einer funktionsfähigen Anlage führen. In diesem Fall erhalten die Räume mehr Wärme als früher. Damit können im Einzelfall die Einsparungen gegen 0 tendieren.
Wichtig: Der Verbrauch hängt von vielen Faktoren ab. Ein kalter Winter kann zum Beispiel im Vergleich zweier Jahre die Einsparungen durch die Optimierung überdecken. Verändertes Nutzerverhalten (Anstieg des Warmwasserverbrauches, erhöhte Raumtemperaturen, stärkeres Beheizen von vorher gering temperierten Räumen) hat ähnliche Effekte. Gewissheit über die Notwendigkeit einer Optimierung verschafft der Heizungs-Check.
Es wird empfohlen, bei der Verwendung von Hocheffizienzpumpen und neuen Ventilen auf die Beschaffenheit des Heizungswassers zu achten. So sollte das Heizungs-Wasser unter anderem klar und farblos sein.
Ersetzt die Optimierung einen Kesseltausch?
Nein! Wenn ein alter Wärmeerzeuger sich seinem Lebensende nähert, empfiehlt es sich einen neuen Wärmeerzeuger einzubauen. Sollte ein Kessel ein Alter von 15 Jahren überschritten haben, sollte zumindest über eine Sanierung nachgedacht werden, zu der dann auch untrennbar die Optimierung gehören sollte.
Gewissheit über den Zustand der alten Anlage verschafft ein Heizungs-Check.
Link zum Heizungs-Check: https://www.zvshk.de/fachwissen-fuer-shk-gewerke/energiewende/heizungs-check/
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