Lüftung und Corona

Wie hoch sollte ein hygienischer Luftwechsel sein, um eine Übertragung von Viren über Aerosole zu minimieren?

Abhängig von Belegungsdichte und Nutzungszeiten müssen pro Person und Stunde 25 bis 30 Kubikmeter Luft ausgetauscht werden, um einen hygienischen Luftwechsel zu gewährleisten. Das entspricht in Klassenräumen mindestens einem dreifachen Luftwechsel pro Stunde. In einem gastronomischen Betrieb ist in jeder Stunde ein fünf- bis zehnfacher Luftwechsel erforderlich.

Was ist die beste Lösung, um einen hygienischen Luftwechsel zu gewährleisten?

Mechanische Lüftungsanlagen sind dafür die beste Lösung: Sie gewährleisten kontinuierlich den hygienisch erforderlichen Luftaustausch, der je nach Raumnutzung variiert. Die mit der Luft abgeführte Feuchtigkeit ist damit auch keine Gefahr mehr für Schimmelpilzbildung. Zudem geht über eine Wärmerückgewinnung die warme Raumluft nicht ungenutzt durch das geöffnete Fenster verloren, sondern wärmt die frische, aber kalte Außenluft – ohne Vermischung beider Luftströme – vor und steigert damit die Energieeffizienz des Gebäudes.

Kann eine Behandlung der Raumluft eine hygienische Luftqualität sicherstellen?

Die technische Behandlung der Luft mit Ozon oder UV-Licht lehnt die Innenraumlufthygiene Kommission (IRK) am Umweltbundesamt aus gesundheitlichen wie auch Sicherheitsgründen ab.

Wie kann mit einer CO2-Ampel die hygienische Lüftung verbessert werden?

Die Überwachung eines einzelnen Luftbestandteils, des Kohlendioxids (CO2), ist nicht erst seit Beginn der Pandemie ein guter Indikator für die Luftqualität und Aerosolbelastung. Eine CO2-Konzentration von höchstens 1.000 ppm (0,1 Vol.-%) zeigt im Allgemeinen eine ausreichend gute Luftqualität an. CO2 lässt sich aber weder riechen noch schmecken, sodass hier die Technik helfen muss. Einfache CO2-Messgeräte, auch CO2-Ampeln genannt, liefern einen Hinweis darauf, wann die Lüftung eines Raumes notwendig ist. Dann müssen die Fenster geöffnet werden, bis die Luftqualität wieder ausreichend gut ist. Solche Ampeln oder Messgeräte sind im Handel bereits ab 100 Euro zu bekommen. Günstige Geräte sind bereits ab 20 Euro zu haben. Die Überwachung des CO2-Gehalts der Luft ist eine gute Alternative zur Lüftung nach Zeitplan, die z. B. vorsieht, die Räume nach einer Stunde Nutzungszeit eine Viertelstunde zu lüften.

Können mobile Luftreiniger mit HEPA-Filter eine hygienische Luftqualität sicherstellen?

Der alleinige Einsatz von mobilen Luftreinigern mit integrierten HEPA-Filtern (High-Efficiency Particulate Air/Arrestance) reicht in Klassenräumen nach Ansicht der IRK nicht aus, um wirkungsvoll über die gesamte Unterrichtsdauer eine hygienische Luftqualität zu gewährleisten. Eine wissenschaftliche Studie der Universität der Bundeswehr in München hat ergeben, dass Geräte mit Filtern der Klasse H13 und 14 eine sinnvolle technische Lösung sind, um in Schulen und Büros die Infektionsgefahr durch Aerosole zu verringern. Zusätzlich muss aber ausreichend gelüftet werden, um Schadstoffbelastungen zu entfernen und CO2-Konzentrationen zu reduzieren.

Kann die Luftqualität bei bestehenden raumlufttechnischen Anlagen (RLT) verbessert werden?

Bei bestehenden raumlufttechnischen Anlagen sollte der Frischluftanteil so hoch wie möglich eingestellt werden. Zusätzlich sollte, wo möglich, der bestehende Luftfilter durch einen H13- oder H14-Filter ersetzt werden. Gegebenenfalls kann auch eine weitere Filterbox mit einem solchen Filter in die Zuluft integriert werden.

Gibt es eine Förderung, um Lüftungsanlagen Corona-gerecht zu optimieren?

Seit dem 20. Oktober 2020 kann die Bundesförderung für die Corona-gerechte Um- und Aufrüstung von raumlufttechnischen Anlagen in öffentlichen Gebäuden und Versammlungsstätten beim BAFA beantragt werden. Die Förderung soll bis zu 40 Prozent der förderfähigen Ausgaben für insgesamt bis zu 10.000 Anlagen betragen, die bei 100.000 Euro gedeckelt sind. Gefördert werden RLT-Anlagen in Gebäuden und Versammlungsstätten von Ländern und Kommunen sowie von Trägern, die überwiegend öffentlich finanziert werden und nicht wirtschaftlich tätig sind. Die Förderung läuft bis Ende 2021, kann aber schon früher enden, wenn die Mittel ausgeschöpft sind.

Am 21.10.2021 hat die Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen Ina Scharrenbach ein 50-Millionen-Euro-Sonderprogramm des Landes angekündigt, um u. a. den Erwerb von mobilen Luftreinigungsgeräten für Schulen und Sporthallen zu fördern, die nicht natürlich oder über vorhandene technische Anlagen gelüftet werden können.

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