Förderung Dachsanierung

Förderung Dachsanierung

Bei Dachdämmung sind Dachziegel, Dachsteine etc. förderfähig

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude vergibt bei Einzelmaßnahmen (BEG EM) Zuschüsse und zinsgünstige Kredite für eine energetische Verbesserung der Bausubstanz, zum Beispiel bei einer Dachdämmung. Diese Förderung erhalten Eigentümer:innen aber nicht nur für die reine Dämmung, sondern auch für weitere nötige Maßnahmen, wie die Erneuerung der Dacheindeckung. Alle Infos und Details zum Förderkredit der KfW und Zuschuss vom BAFA.

Förderung für die neue Dacheindeckung erhalten Eigentümer:innen im Rahmen einer Dachdämmung

Wenn Eigentümer:innen eine Förderung für die Dachdämmung beantragen, können dabei nicht nur die Kosten der Dämmung geltend gemacht werden, sondern auch die Kosten für diese begleitenden Maßnahmen:

  • Ersatz, Erneuerung und Erweiterung des Dachstuhls oder von Teilen eines Dachstuhls
  • Erneuerung der Dachlattung
  • Einbau von Unterspannbahn, Luftdichtheitsschicht und Dampfsperre
  • Austausch von Dachziegeln (inklusive Versiegelung), Abdichtungsarbeiten am Dach, inkl. Dachdurchgangsziegel (z. B. Lüftungs- oder Antennenziegel) und Schneefanggitter
  • Neueindeckung des Daches bzw. Dachabschluss bei Flachdach mittels Dachpappe, Schweißbahn etc.
  • Erhalt und Neuanlage einer Dachbegrünung
  • Änderung des Dachüberstands
  • Erneuerung der Dachrinnen, Fallrohre, Einlaufbleche
  • notwendige Arbeiten an Antennen, Satellitenschüsseln, Elektrik, Blitzableiter
  • Schornsteinkopf neu einfassen (z. B. Kaminabdeckung, Kaminverkleidung)

Welche Möglichkeiten der Förderung sieht die BEG EM vor?

Bei einer Dachsanierung / Dacheindeckung haben Eigentümer:innen die Wahl zwischen einem Zuschuss (wird beim BAFA für die BEG Einzelmaßnahmenförderung beantragt und für die Energieeffizienzhausförderung über die KfW beantragt) und einem Förderkredit (wird über den Vermögensberater/Versicherungsmakler/Finanzberater bei der KfW beantragt, Programm 261). Diese Förderungen gibt es auch für Unternehmen, Kommunen etc..
Der Zuschuss / Tilgungszuschuss beträgt jeweils 15 Prozent der förderfähigen Kosten. Zusätzlich ist ein Bonus in Höhe von 5 Prozent möglich, wenn die Dachdämmung als Maßnahme im individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) enthalten war = iSFP-Bonus. Dieser iSFP-Bonus ist aktuell schon bei den Zuschüssen des BAFA möglich, bei der KfW-Förderung ab dem 1.7.2021.

Aber Vorsicht! Dieser Fahrplan wird von einem Sachverständigen erstellt und der kostet.

Förderung richtig beantragen

Die Aussage für beide Förderungen ist ein Energieberater / Sachverständiger Pflicht, ist nur bedingt richtig. Da die Zuschussvarianten über das BAFA nur eine Erstellung einer TPB bedürfen. Dies wird über unser Büro im Backoffice mit organisiert und kostet für 2 Bestätigungen
85 € netto pro Bestätigung, wenn die Beratung und Durchführung über unser Büro durchgeführt wird. Die Förderung muss unbedingt vor Beauftragung des Handwerksunternehmens beantragt werden! Alternativ steht der Steuerbonus zur Verfügung.

 

In Frage kommen für die Förderung von Wärmedämmung diese KfW-Förderprogramme:

  • Energieeffizient Sanieren – Kredit (Prog. 261):
  • Aus dem Programm erhalten Hausbesitzer zinsgünstige Darlehen für eine Sanierung zum KfW-Effizienzhaus.
  • Maximal sind es 150.000 Euro pro Wohneinheit plus Tilgungszuschuss, der sich je nach erreichtem KfW-Effizienzhaus-Niveau auf bis zu 55 Prozent der Kreditsumme (maximal 82.500 Euro) beläuft.

Der Antrag auf Förderung muss jeweils vor Beginn der Dachdämmung eingereicht werden.

Hier Termin zur Beratung über KfW-Darlehen und/oder Zuschüsse buchen!

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