Förderung Fenster

Förderung für neue Fenster – das müssen Sie wissen

Wenn Sie sich für eine Fenstersanierung entschieden haben, können Sie auf finanzielle Unterstützung bauen. Denn eine hohe staatliche Förderung hilft Ihnen dabei, die Anschaffungskosten für neue Fenster deutlich zu senken. Wir zeigen Ihnen, welche Voraussetzungen Sie dafür erfüllen müssen, was bei der Beantragung zu beachten ist und für welche Maßnahmen Ihnen Kredite und Zuschüsse in welchem Umfang zustehen.

 

Über Förderungen in Deutschland

Eine Förderung für neue Fenster können Sie auch über die Steuererklärung geltend machen. Allerdings ist das selten lohnenswert und Sie müssen trotzdem die

ESanMV (Energetische Sanierungsmaßnahmen-Verordnung – ESanMV) einhalten.

Förderungen für neue, moderne Fenster erhalten Sie in Deutschland seit dem 01.01.2021 über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). In den vergangenen Jahren war hauptsächlich die KfW für die Auszahlung der Förderungen für energetische Sanierung verantwortlich. Den Förderkredit inkl. Tilgungszuschuss erhalten Sie weiterhin von der KfW, allerdings seit dem 1.7.2021 über das neue KfW Programme 261 (Effizienzhaus).

Da neue Fenster den energetischen Zustand eines Hauses deutlich verbessern, hat die Bundesregierung im Zuge ihres Klimaschutzprogramms finanzielle Anreize für die Sanierung geschaffen. Das betrifft aber nicht nur die überregionalen und die regionalen Förderprogramme. Auch über das Finanzamt können Sie im Nachhinein von der Anschaffung neuer Fenster profitieren. Die Investitionskosten lassen sich über die Steuer bis zu 20 Prozent absetzen.

Überblick

Wenn es um die Förderung für neue Fenster geht, stehen Ihnen neben den überregionalen Förderungen der KfW und BAFA auch weitere regionale Förderprogramme zur Auswahl. Auch Faktoren wie Barrierefreiheit und Einbruchschutz werden von der KfW bezuschusst. Darüber hinaus gibt es von Schleswig-Holstein bis Bayern einige weitere Förderprogramme, die Sie je nach Wohnort in Anspruch nehmen können. Die wichtigsten Programme der Bundesländer, in denen Sie von einer finanziellen Unterstützung profitieren können, haben wir für Sie zusammengestellt.

 

Förderprogramme im Überblick

Institution Förderprogramm Art der Förderung Fördergrundlage Förderhöhe
BAFA Bundesförderung für Effiziente Gebäude (BEG) Zuschuss Energetische Sanierung –Einzelmaßnahme max. 12.000 € bzw.
20 % der förderfähigen Kosten
KfW 261 Kredit Energetische Sanierung –Effizienzhaus max. 150.000 € inklusive
50 % Tilgungszuschuss
KfW 455-B Zuschuss Barrierereduzierung max. 5.000 € bzw.
10 % der förderfähigen Kosten
KfW 455-E Zuschuss Einbruchschutz max. 1.600 € bzw.
10 – 20 % in Abhängigkeit vom Investitionsvolumen
KfW 159 Kredit Barrierereduzierung/ Einbruchschutz max. 50.000 € ohne Tilgungszuschuss
Klimaschutzprogramm (Steuerbonus) Steuererleichterung Zuschuss Energetische Sanierung max. 40.000 € (20 % der Investitionskosten) verteilt auf drei Jahre von der Einkommensteuer absetzen

 

Diese Förderung gibt es für neue Fenster

Um von einer Förderung für neue Fenster zu profitieren, können Sie sich zunächst einmal an der Energieeinsparverordnung (EnEV) orientieren. Dabei sollten Sie sich am besten gleich von einem Energieberater unterstützen lassen. Die EnEV gibt vor, dass Fenster den sogenannten U-Wert bzw. Wärmedurchgangskoeffizienten erreichen oder unterschreiten müssen.

Dieser Wert beschreibt, wie viel Wärmeenergie bei einem Temperaturunterschied von einem Grad Celsius zwischen innen und außen pro Stunde und Quadratmeter Fläche verloren geht. Bei einem Standard-Fenster mit 3-fach Verglasung ist das z. B. der Wert 0,95, bei barrierearmen Fenstern 1,1 und bei Denkmalschutz-Fenstern 1,4. Je niedriger dieser Wert ist, desto niedriger sind auch der Energieverlust und damit Ihre Energiekosten.

Zudem ist eine Montage nach RAL erforderlich, um gewisse Wärme-, Schallschutz- und Einbruchschutzstandards einzuhalten.

Wenn Sie diese Mindestanforderungen erfüllen, können Sie bei Ihrer Sanierungsmaßnahme Förderung erhalten. Dabei sind vor allem zwei Programme von Belang. Die Finanzierungsmöglichkeit der KfW 261 ist ein Kredit, der neue Fenster sowohl als Einzelmaßnahme als auch im Rahmen der Effizienzhaussanierung unterstützt.

Das zweite in Betracht kommende Förderprogramm ist das neue Förderprogramm vom BAFA „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ (BEG). Ein direkter Zuschuss, der nicht zurückgezahlt werden muss. In diesem Fall werden 20 Prozent der förderfähigen Kosten bis zu einer Summe von 12.000 € ausgezahlt.

Nicht zu vergessen ist, dass Sie auch steuerlich von neuen Fenstern profitieren können. Im Rahmen des Klimaschutzpakets fördert die Bundesregierung Einzelmaßnahmen, die zur energetischen Gebäudesanierung beitragen. Das bedeutet, dass Sie für Ihre Fenstersanierung 20 Prozent der Aufwendungen (maximal 40.000 Euro), verteilt über drei Jahre, von der Steuer absetzen können. Diese Variante ist möglich, wenn Sie nicht schon auf die Förderprogramme der KfW oder dem BAFA zurückgegriffen haben. Sie müssen allerdings die Vorschrift (Energetische Sanierungsmaßnahmen-Verordnung – ESanMV) einhalten.

U-Wert als Voraussetzung für staatliche Förderung

Bei einer Fenstersanierung kommt es ganz darauf an, wie Sie die Maßnahme finanzieren wollen. Wenn Sie bei den kompletten Kosten zunächst auf eigene Mittel zurückgreifen oder Sie einfach keinen Kredit abbezahlen möchten, empfehlen wir Ihnen, den Zuschuss BAFA BEG zu beantragen.

Wenn es für Sie keinen Unterschied darstellt, dass Sie Ihre komplette Förderung verteilt über 3 Jahre erhalten (1. und 2. Jahr: 7 %, 3.Jahr: 6 %) und der Aufwand, sich mit den Antragsverfahren unterschiedlicher Institutionen auseinanderzusetzen zu groß ist, passt der Steuerbonus gut zu Ihren Bedürfnissen. Sie müssen allerdings die Vorschrift (Energetische Sanierungsmaßnahmen-Verordnung – ESanMV) einhalten.


Förderung für Fenster im Neubau

Im Neubau können Sie von der Anschaffung hochwertiger Fenster profitieren – allerdings nur indirekt.

Eine direkte Förderung für Fenster im Neubau gibt es nicht. Dennoch können Sie über den Kredit KfW 261 indirekt von der Anschaffung moderner Fenster profitieren, wenn Sie sich beim Bau selbst ganzheitlich an den Maßstäben für die Errichtung eines KfW-Effizienzhauses orientieren. Je energieeffizienter das gesamte Haus ist, desto höher fällt auch die Förderung aus.

Insgesamt können Sie bis zu 150.000 Euro Kredit je Wohnung erhalten, wovon Sie 25 Prozent weniger zurückzahlen müssen, wenn die höchstmöglich Effizienzhaus-Stufe 40 plus erreicht wird. Die Begleitung durch einen Energieberater ist zwar verpflichtend, aber auch dieser kann mit bis zu 4.000 Euro extra gefördert werden.


Förderung inklusive aller Nebenarbeiten

Die Förderung für neue Fenster im Bestandsbau bezieht sich nicht nur auf die Materialkosten, den fachgerechten Einbau sowie die Verarbeitung. Bezuschusst werden auch alle Nebenarbeiten, die im Zuge der energetischen Sanierung anfallen. Das beinhaltet z. B. vorbereitende Tätigkeiten, die im Zuge der förderfähigen Maßnahmen anfallen. Baustelleneinrichtung, Absperrungen, Rüstarbeiten und Wiederherstellungsarbeiten sind bei der Förderung inklusive.

Explizit nicht gefördert werden Kosten von Behörden- und Verwaltungsleistungen, Umzugskosten sowie Aufwendungen für Ausweichquartiere, die während der Bauarbeiten anfallen können. Auch Kapitalkosten, Steuerbelastungen des Baugrundstücks und Kosten der Zwischenfinanzierung gehören nicht zu den von der KfW geförderten Nebenarbeiten.

Für diese Nebenarbeiten erhalten Sie Förderung

Förderfähiges Element Förderung für wichtige Nebenarbeiten
Neue Fenster Baustelleneinrichtung
Absperrungen
Austausch oder Anpassung von Fensterbänken
Notwendige Maler-, Putz- und Wandverkleidungsarbeiten
Entsorgung der alten Fenster
Inbetriebnahme oder Einweisung

 

Förderung für Fenster beantragen

Die KfW stellt für energetische Maßnahmen sowohl Kredite als auch direkte Zuschüsse zur Verfügung.

Wenn Sie eine Förderung für Ihre neuen Fenster bei der KfW oder dem BAFA beantragen, sollten Sie vor allem zwei Dinge beachten: Erstens muss der Antrag sowohl bei KfW als auch bei BAFA zusammen mit einem Energieberater gestellt werden, zweitens muss dieser vor (!) Beginn der Umsetzung gestellt werden. Eine Kostenerstattung im Nachhinein ist nicht möglich. Dabei gilt der Start der eigentlichen Fenstersanierung bei der KfW als Baubeginn.
Allerdings bei dem BAFA ist der Maßnahmenbeginn bereits die Auftragserteilung!!! Also Vorsicht und erst den Beratungstermin machen, dann den Förderantrag stellen und dann erst beauftragen!!!

Bevor Sie den Antrag für den Zuschuss BEG beantragen können, benötigen Sie eine so genannte technische Projektbeschreibung (TPB) durch einen Energie-Effizienz-Experten (Energieberater). Auch dies wird durch uns im Backoffice für Sie organisiert. Beim Kredit 261 wird der Antrag auf Förderung zunächst von Ihrem kreditdurchleitenden Institut geprüft, um die Finanzierung zu klären. Der letzte Schritt ist die Einreichung eines Verwendungsnachweises bzw. die Bestätigung der durchgeführten Arbeiten innerhalb von 9 Monaten nach Erhalt des Förderbetrags.

 

Kosten für den Energieberater

Wenn Sie Förderung für Fenster beim BAFA beantragen möchten, ist die Beauftragung eines Energieberaters verpflichtend, der Sie während der Fenstersanierung begleitet. Die Kosten für einen Energieberater liegen dann normalerweise bei ca. 400 Euro. Über unser Büro zweimal 85 € netto. Dieser ist für die Bestandsaufnahme zuständig und unterstützt Sie zudem von der Planung über die Erstellung der TPB zum Förderantrag bis zum Abschluss der Arbeiten. Diese Investition fördert die BAFA ebenfalls über das BEG mit 50 %. Der entsprechende Antrag muss vor Beginn der energetischen Fenstersanierung gestellt werden.

 

 Kostenreduzierung für einen Energieberater durch BAFA BEG

Preisbeispiel: Förderung für einen Energieberater
(bei größeren Vorhaben)
Kosten
Beratung und Begleitung eines zertifizierten Energieberaters 800 €
Förderung: BAFA BEG 400 € (50 % der Kosten)
Effektive Kosten 400 €

 

Neue Fenster von der Steuer absetzen

Mit dem Klimaschutzprogramm der Bundesregierung gibt es eine weitere Möglichkeit, um die Kosten für die Anschaffung neuer Fenster zu reduzieren. Verteilt auf einen Zeitraum von drei Jahren können Sie bis zu 20 Prozent (max. 40.000 Euro) der Sanierungskosten von der Einkommensteuer absetzen, wenn die entsprechende Immobilie älter als zehn Jahre ist und vom Hausbesitzer bewohnt wird. Diese Option ist möglich, wenn Sie zuvor bei der Finanzierung nicht schon auf Mittel der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW oder dem BAFA) zurückgegriffen haben.

Hinsichtlich der technischen Mindestvoraussetzungen gelten nämlich die gleichen Kriterien. Das bedeutet, dass Sie sich z. B. am entsprechenden Wärmedurchgangskoeffizienten (U-Wert) orientieren müssen. Sie müssen allerdings die Vorschrift (Energetische Sanierungsmaßnahmen-Verordnung – ESanMV) einhalten.

Zudem können Sie die eigentlichen Handwerkerleistungen für das Einsetzen Ihrer Fenster von der Steuer absetzen. Dafür müssen Sie einen Rechnungsbeleg einreichen, den Sie per Überweisung bezahlt haben. Von den Arbeitskosten dürfen Sie 20 Prozent von Ihrer Steuerschuld abziehen, im besten Fall bekommen Sie also 1.200 Euro erstattet.

Steuerliche Vorteile durch Handwerkerarbeiten

Leistung Förderung Mit KfW-Förderung kombinierbar?
Fenstersanierung 20 % der Sanierungskosten können verteilt auf drei Jahre von der Steuer abgesetzt werden, maximal 40.000 € nein
Handwerkerarbeiten 20 % der Arbeitskosten dürfen von der Steuer abgesetzt werden, maximal 1.200 € ja

 

Regionale Zuschüsse für Fenster

Neben der deutschlandweiten Förderung durch die KfW und dem BAFA bieten zahlreiche Bundesländer und Kommunen auch regionale Zuschüsse für Fenster an. Besonders bekannt sind zurzeit z. B. die Programme „IFB – Wärmeschutz in Gebäudebestand“ (Hamburg), „IBB – Wohnraum modernisieren“ (Berlin) und „NBank – Energieeffizienzdarlehen Niedersachsen“.

Neben den bekannten Programmen gibt es je nach Bundesland, Region oder Kommune aber auch zahlreiche weitere Möglichkeiten, finanzielle Unterstützung zu erhalten. Wir helfen Ihnen bei individuellen Fragen gerne weiter. Außerdem können Sie sich bei der Förderdatenbank des Bundes eine erste Orientierung verschaffen.

 

FAQs zur Förderung von Fenstern

Sie haben Fragen? Schnelle und präzise Antworten finden Sie im Beratungstermin.

 

Nachträgliche Förderung für Fenster?

Eine nachträgliche Förderung für neue Fenster ist über eine staatliche Institution wie die KfW nicht möglich, da es vorgeschrieben ist, den Antrag vor Beginn der Sanierungsmaßnahmen einzureichen. Die einzige Möglichkeit, eine Förderung nach Abschluss der Arbeiten zu erhalten, bietet die Einkommensteuererklärung. Dort können Sie über einen Zeitraum von drei Jahren insgesamt 20 Prozent (max. 40.000 Euro) der Sanierungskosten absetzen. Auch Handwerkerleistungen können bis zu 1.200 Euro pro Jahr nachträglich erstattet werden.

 

Sind Eigenleistungen förderfähig?

Nein, Eigenleistungen und dabei entstandene Materialkosten sind aufgrund der notwendigen Qualitätssicherung nicht förderfähig, sondern nur Leistungen von Fachunternehmen und die Kosten des durch ein Fachunternehmen verbauten Materials.

Förderung für 2-fach Verglasung

Theoretisch hängt die Förderung nicht davon ab, ob Sie beim Einbau Ihrer neuen Fenster auf 2-fach Verglasung oder auf 3-fach Verglasung setzen. Entscheidend ist, dass der Wärmedurchgangskoeffizient (U-Wert) von 0,95 W/m²K nicht überschritten werden darf. Da dies bei Fenstern mit 2-fach Verglasung aber eher selten der Fall ist, ist eine Förderung zumeist nicht möglich. Bei barrierearmen und einbruchsicheren Fenstern liegt der Grenzwert aber bei 1,1 W/m²K, sodass Sie in diesem Fall mit 2-fach Verglasung von einer BAFA-Förderung profitieren können.

 

Sie suchen Fördermittel?

 

Darlehen und/oder Zuschuss?

 

Gut + Günstig Finanzservice GmbH hat 4,85 von 5 Sternen 302 Bewertungen auf ProvenExpert.com