Bundesförderung für effiziente Gebäude

(BEG)

Unterliegt auch ihre Heizungsanlage der Tauschpflicht?

Möchten Sie trotz Tauschpflicht Fördermittel kassieren?

Förderprogramm im Überblick

 

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude – kurz BEG – fasst frühere Förderprogramme zur Förderung von Energieeffizienz und erneuerbaren Energien im Gebäudebereich zusammen und unterstützt unter anderem den Einsatz neuer Heizungsanlagen, die Optimierung bestehender Heizungsanlagen, Maßnahmen an der Gebäudehülle und den Einsatz optimierter Anlagentechnik.

Die BEG besteht aus drei Teilprogrammen:

  1. Bundesförderung für effiziente Gebäude – Wohngebäude (BEG WG)
  2. Bundesförderung für effiziente Gebäude – Nichtwohngebäude (BEG NWG)
  3. Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM)

Die Antragstellung im Förderprogramm BEG EM ist zum 1. Januar 2021 in der Zuschussvariante beim BAFA gestartet.

Die BEG WG und BEG NWG (Zuschussförderung für Kommunen und Kreditvariante) sowie BEG EM (Anlagen zur Wärmeerzeugung, außer Errichtung, Umbau, Erweiterung eines Gebäudenetzes) werden durch die KfW administiert.

Fördergegenstand

Förderfähig sind alle Maßnahmen an Gebäuden, die die Energieeffizienz verbessern. Darüber hinaus lässt sich die Fachplanung und Baubegleitung der Maßnahmen durch Energieeffizienz-Experten bezuschussen. Für die BEG gelten bestimmte (technische) Voraussetzungen und Einschränkungen. Einen Überblick erhalten Sie im allgemeinen Merkblatt und Infoblatt zum Thema.

Wer darf einen Antrag stellen?

Antragsberechtigt sind alle Investoren (z. B. Hauseigentümer, bzw. Wohnungseigentümergemeinschaften, Contractoren, Unternehmen, gemeinnützige Organisationen, Kommunen) von förderfähigen Maßnahmen an Wohngebäuden und Nichtwohngebäuden.

Antragstellung mit Einbindung eines Energieeffizienz-Experten

EEE sind alle in der Expertenliste des Bundes in den Kategorien „Wohngebäude“, „Nichtwohngebäude“ und „Effizienzhaus Denkmal sowie Baudenkmale und sonstige besonders erhaltenswerte Bausubstanz“ geführten Personen.

Im Rahmen der Antragstellung in der BEG ist es für bestimmte Maßnahmen erforderlich einen Energieeffizienz-Experten (EEE) hinzuzuziehen.

Dies gilt für:

  • Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle
  • Anlagentechnik (außer Heizung)
  • Errichtung, Umbau und Erweiterung eines Gebäudenetzes
  • Anträge mit einem iSFP-Bonus
  • Fachplanung und Baubegleitung

Bei den anderen förderfähigen Maßnahmen ist die Einbindung eines EEE optional.

Den (eigentlichen) Antrag stellen wir dann für Sie.

Ein Energieeffizienz-Experte unterstützt den Antragstellenden bei der energetischen Fachplanung und Baubegleitung. Vor Antragstellung beim BAFA erstellt der EEE eine technische Projektbeschreibung (TPB) der geplanten Maßnahme und übergibt dem Antragstellenden danach die sogenannte TPB-ID. Diese ID kann bei Antragstellung dann im Antragsformular des BAFA eingegeben werden.

Nach Fertigstellung der Maßnahme erstellt der EEE einen technischen Projektnachweis (TPN). Der TPN bestätigt, dass die umgesetzte Maßnahme die technischen Anforderungen der Förderrichtlinie erfüllt. Nach Fertigstellung der TPN erhält der EEE eine sogenannte TPN-ID, die er dem Antragstellenden übergibt. Die TPN-ID wird beim Einreichen des Online-Verwendungsnachweises beim BAFA vom Antragstellenden abgefragt.

Die Abwicklung wird von uns organisiert.

Bei der Suche nach dem passenden Energieeffizienz-Experten hilft die von der Deutschen Energie-Agentur GmbH (dena) zur Verfügung gestellte Internetseite www.energie-effizienz-experten.de.

Sanierung Wohngebäude

Hier zu finden sind Informationen zu den förderfähigen Maßnahmen im Rahmen der Sanierung eines Wohngebäudes.

Gebäudehülle

Anlagen zur Wärmeerzeugung

kfw zuschuss

Anlagentechnik

Heizungsoptimierung

Sanierung Nichtwohngebäude

Hier zu finden sind Informationen zu den förderfähigen Maßnahmen im Rahmen der Sanierung eines Nichtwohngebäudes.

Gebäudehülle

Anlagen zur Wärmeerzeugung

kfw zuschuss

Anlagentechnik

Heizungsoptimierung

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