Bei energetischen Fördermittel-Programmen

Energieberater Pflicht oder Kür?

Energieberater/Sachverständiger?

Pflicht oder Kür?

Hausbesitzer, die jetzt die energetische Sanierung ihres Hauses planen, sollten unbedingt einen Energieberater (Sachverständigen) hinzuziehen. Gerade auf Grund der aktuellen Änderungen der KfW-Förderung und des Marktanreizprogramms empfiehlt Christian Stolte, Experte der Deutschen Energie-Agentur GmbH (dena): „Egal ob eine Heizungserneuerung, eine komplette Sanierung oder der Einsatz erneuerbarer Energien geplant ist: Eine Energieberatung ist für Hausbesitzer der erste Schritt um aus den eigenen vier Wänden ein zukunftssicheres und energiesparendes Effizienzhaus zu machen. Der regionale Energieberater kennt für jede Maßnahme die optimale Förderung.“

Der sachverständige Energieberater muss in der Energieeffizienz-Expertenliste für Förderprogramme des Bundes gelistet sein.

Wir stehen mit verschiedenen gelisteten Energieberatern in Kontakt. Diese wickeln mit uns bundesweit sehr viele Sanierungen, u. a. Heizungssanierungen, ab.

Um die Möglichkeiten zur Energieeinsparung am Haus genauer zu ermitteln, sollte ein »Vor-Ort-Energieberater«  hinzugezogen werden. Für die Energieberatung können Hausbesitzer von dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) besonders unbürokratisch Fördermittel erhalten.

Der »Vor-Ort-Energieberater« ist für die KfW-Darlehensprogramme 261/263/264 und für die KfW-Zuschussprogramme 463/464 in die Maßnahmen einzubeziehen! 

Beim Programm KfW 159 – Altersgerecht Umbauen – ist kein Sachverständiger vorgeschrieben, jedoch, wenn Sie als Kunde den Standard „Altersgerechte Wohnung/Altersgerechtes Haus“ haben möchten, ist ein dafür zugelassener Sachverständiger vorgeschrieben!!

Der Energieberater plant mit Ihnen die Sanierungsmaßnahme und sagt Ihnen, ob Ihr Vorhaben bei der KfW förderfähig ist. Er bestätigt außerdem die Einhaltung der technischen Mindestanforderungen. Diese Bestätigung brauchen Sie für Ihren Zuschussantrag.
Kein Gutachten erforderlich!!!

Die Kosten für eine Bestätigung zum Antrag (BzA) bzw. ein Technische Produktbeschreibung (TPB), bei einigen BAFA-Förderprogrammen nötig, von unserem sachverständigen Energieberater, der in der Energieeffizienz-Expertenliste für Förderprogramme des Bundes gelistet ist, beträgt für die KfW-Programme 261/263/264/463/464 bundesweit 101,15 € inkl. MwSt., wenn die Abwicklung über unser Büro durchgeführt wird.  Für die Erstellung und Abwicklung der Bestätigung nach Durchführung (BnD) für die KfW-Programme 261/263/264/463/464 fallen ebenfalls 101,15 € inkl. MwSt. an, wenn die Abwicklung über unser Büro erfolgt.

Für den Kunden wird alles nach Vollmachterteilung beantragt und nach Durchführung der Maßnahmen wird der Verwendungnachweis erstellt. Es sind keine Unterschriften oder Postwege dann mehr nötig. Beantragung erfolgt über ein Online-Tool.

Die Rechnung wird jeweils nach der Erstellung der Bestätigungen erstellt und dem Kunden zugestellt.

Keine Bestätigung ohne vorher durchgeführten Beratungstermin über unser Haus (Online-Beratungstermin).

Die Gut + Günstig Finanzservice GmbH berechnet für eine Beratung zu Fördermitteln einer Sanierung (Energieprogramme wie z. B. Heizungsanlage, Lüftungsanlage, Fenster, Außentüren, Dämmung und Altersgerecht Umbauen wie z. B. Innentüren, Terrassen, Pkw-Stellplätze, Abbau von Barrieren, Bad und Kombinationslösungen etc.) 197 € inkl. MwSt. (Kunden von Netzwerkpartnern erhalten einen Rabatt in Höhe von 50 € inkl. MwSt.). Im Nachgang werden alle besprochenen Fördermittel von uns beantragt und die Fördermittelanträge erstellt. Sollte es weitere kombinierbare Zuschussprogramme bei der Sanierung geben, so müssen diese, auch aus Gründen der Kombinierbarkeit, über uns mit beantragt und abgewickelt werden. Die Kosten belaufen sich zusätzlich in Höhe von 4 % zzgl. MwSt. der auszahlbaren Fördermittelzuschüsse, mindestens 400 € plus 19 % MwSt.. (Ein Beispiel: Altersgerechtes Umbauen Kosten 40.000 €, z. B. 10 % Fördermittelzuschüsse bedeuten für den Kunden 4.000 € Zuschuss, Kosten dann 400 € plus 19 % MwSt. für Antragstellung und Erstellung des Verwendungsnachweises). Diese werden kundenfreundlich aufgeteilt auf 2 % zzgl. MwSt. (mindestens 200 € zzgl. 19 % MwSt.) der in Aussicht gestellten Fördermittelzuschüsse bei Beantragung und werden per Rechnung angefordert. Die restlichen 2 % zzgl. MwSt. (mindestens 200 € zzgl. 19 % MwSt.) werden vor Fertigstellung der Verwendungsnachweise auf Grundlage der bei uns eingereichten Rechnungen und der daraus zu berechnenden Fördermittelzuschüsse per Rechnung beim Kunden angefordert. Bei Antragstellung über uns muss auch der Antrag auf Auszahlung der Fördermittel über uns gestellt werden. Sollte dies nicht geschehen (z. B. bei Nichtdurchführung der Maßnahme, eigene direkte Einreichung der Unterlagen oder Nichtförderbarkeit wegen Verstoßes gegen die Förderrichtlinien), können von uns erstens keine weiteren Auskünfte und Hilfen erteilt werden, da uns die Hände gebunden sind, und zweitens werden dann trotzdem die zweiten 2 % plus 19 % MwSt. (mindestens 200 € zzgl. 19 % MwSt.) von den in Aussicht gestellten Fördermitteln fällig. Der Antragsteller der Fördermittel (Kunde) verpflichtet sich innerhalb von 3 Tagen nach Erhalt der Auszahlungsschreiben von den entsprechenden Fördermittelgebern, diese als Kopie uns zu übersenden, damit eine Kontrolle der ausgezahlten Fördermittel und der daraus errechneten Kosten erfolgen kann. Sollte sich eine Differenz herausstellen, so wird je nach Ergebnis nachberechnet oder sogar erstattet. Eine Erstattungsberechnung erfolgt maximal aus der zweiten Zahlung. Der Geldbetrag für die Beratung in Höhe von 197 € inkl. MwSt. (Kunden von Netzwerkpartnern erhalten einen Rabatt in Höhe von 50 € inkl. MwSt.) ist sofort fällig und ist bei Buchung des Termins zu zahlen. Geschieht dies nicht, so wird an die Bezahlung mit einer Mail nach 2 Stunden erinnert. Dieser versendete Bezahllink in der Mail ist nur 24 Stunden aktiv. Danach wird der Termin im Kalender per Mail abgesagt, wieder freigegeben und der von Ihnen gewünschte Termin findet nicht statt. Nach Buchung eines Termins sollte(n) das/die Angebot(e) der geplanten Sanierung als PDF-Datei per Mail zur Verfügung gestellt werden. Gebuchte Termine, die nicht stattfinden oder nicht mindestens 72 Stunden vor dem Termin abgesagt werden, werden kostenpflichtig so dem buchenden Kunden in Rechnung gestellt als hätten sie stattgefunden. Rücklastschriften werden dem Buchenden mit 12 € in Rechnung gestellt. Sollte Ihr Fachhandwerker den Rechnungsbetrag für die Beratung nach Auftragserteilung erstatten wollen, dann legen Sie diesem die Rechnung nach Bezahlung Ihrerseits zur Erstattung bitte vor. Eine komplette Bearbeitung eines KfW-Darlehens, KfW-Investitionszuschusses & anderer evtl. sogar kombinierbare Fördermittel wird nur gewährleistet, wenn die Arbeit ausführende Firma auch das Angebot für die Sanierungsmaßnahme zum Zeitpunkt der Fördermittelbeantragung abgegeben hat. (Dieselbe Firma!)

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Die Bestätigung nach Durchführung (BnD) wird nach Einreichung der Rechnung, 2 Lichtbildern und anderer Unterlagen von der durchgeführten Sanierungsmaßnahme über unser Büro vom Sachverständigen gefertigt und dem Sanierungskunden zugesendet. Gleichzeitig wird die Auszahlung eines evtl. Zuschusses auf Antragstellerkonto veranlaßt.

Der Energieberater erstellt das Energiegutachten und stellt die Bestätigungen für Beantragung und Durchführung dieser Programme aus. 

Zusätzlich kann über die KfW-Programme ein Zuschuss für energetische Fachplanung und Baubegleitung durch einen Sachverständigen beantragt werden. Er beträgt 50 % der Beratungskosten, die Höchstgrenze ist hje nach Programm unterschiedlich. Zuschüsse unter 300 € werden nicht ausgezahlt.

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