KfW 442 – Solarstrom für Elektroautos

Investitionszuschuss

Förderziel

Mit dem Förderprodukt wird die Beschaffung und Errichtung einer Ladestation für Elektroautos in Kombination mit einer Photovoltaikanlage und einem stationären Solarstromspeicher im nicht öffentlichen Bereich von selbstgenutzten Wohngebäuden gefördert. Ziel der Förderung ist es, Privatpersonen zu motivieren, Ladeinfrastruktur im privaten Bereich zu schaffen und für die Ladung des eigenen elektrisch betriebenen Autos selbsterzeugten Strom aus einer privaten Photovoltaikanlage zu nutzen. Um den Eigenverbrauch der Photovoltaikanlage zu erhöhen, wird zusätzlich zur Photovoltaikanlage und zur Ladestation auch der stationäre Solarstromspeicher gefördert. Damit leistet das Gesamtsystem einen Beitrag zur Stärkung der Elektromobilität sowie einen grundsätzlichen Beitrag zur Netzstabilität im Kontext der dezentralen Energieversorgung auf privater Ebene.

Wer kann Anträge stellen?

Natürliche Personen (Privatpersonen), die Eigentümerin oder Eigentümer von bestehenden, selbst bewohnten Wohngebäuden in Deutschland sind
und deren Haushalt ein Elektroauto besitzt oder verbindlich bestellt hat.

Was wird gefördert?

Gefördert werden der Erwerb und die Errichtung eines fabrikneuen Gesamtsystems zur Eigenstromerzeugung und -nutzung für Elektroautos im nicht öffentlichen Bereich von Wohngebäuden, bestehend aus:

• Photovoltaikanlage mit mindestens 5 kWp Spitzenleistung
• Solarstromspeicher mit mindestens 5 kWh Speicherkapazität
• Nicht öffentlich zugängliche Ladestation mit mindestens 11 kW Ladeleistung

Für den Erhalt der Förderung ist es erforderlich, dass alle drei Komponenten noch nicht vorhanden sind und fabrikneu beschafft werden.
Für Ladestationen, die bidirektionales Laden ermöglichen, gibt es zusätzlich zur Förderung der Ladestation einen Innovationsbonus.
Im Haushalt der antragstellenden Person muss zwingend ein Elektroauto (Definition siehe Teil 2) zugelassen
oder zum Zeitpunkt der Antragstellung verbindlich bestellt sein.

Aktuelles zum Programm KfW 442

Bitte keine Anträge mehr stellen – die Fördermittel sind ausgeschöpft

Der Zuschuss wird aus Mitteln des Bundes­ministeriums für Digitales und Ver­kehr (BMDV) gewährt. Das Förder­angebot ist bereits so stark in An­spruch genommen worden, dass die Förder­mittel ausgeschöpft sind. Bitte stellen Sie keinen Antrag mehr.

Haben Sie Ihren Antrag schon gestellt? Sofern Sie dabei alle Förder­voraus­setzungen erfüllen und eine Zu­sage erhalten haben, ist Ihr Zuschuss für Sie reserviert.

Sollte die Bundesregierung erneut Förder­mittel für den Zuschuss „Solarstrom für Elektro­autos“ bereit­stellen, werden wir Sie auf dieser Seite informieren.

Wichtig: Fördermittel können Sie nur bean­tragen, bevor Sie Liefer- und Leistungs­verträge abschließen.

Geförderte Maßnahmen Progr. 442

Geförderte Maßnahmen

Mit dem Zuschuss „Solarstrom für Elektroautos“ fördert die KfW den Kauf und die Installation einer Lade­station für Elektro­autos in Kombi­nation mit einer Photo­voltaik­anlage und einem Solar­strom­speicher. Ziel der Förderung ist es, dass Sie Ihr Elektro­auto mit selbst­erzeugtem klima­freund­lichen Solar­strom aufladen können.

Zu den geförderten Maßnahmen gehören:

  •  der Kauf einer neuen Lade­station (z. B. Wallbox) mit mindestens 11 Kilowatt (kW) Lade­leistung
  •  der Kauf einer neuen Photo­voltaik­anlage mit mindestens 5 Kilowatt­peak (kWp) Spitzenleistung
  •  der Kauf eines neuen Solar­strom­speichers mit mindestens 5 Kilowatt­stunden (kWh) nutz­barer Speicherkapazität
  •  der Einbau und Anschluss der Gesamt­anlage, inklusive aller Installations­arbeiten
  •  ein Energiemanagement-System zur Steuerung der Gesamt­anlage

 

Voraussetzungen für die Förderung:

  • Sie schaffen Ladestation, Photo­voltaik­anlage und Solar­strom­speicher fabrikneu an.
  • Sie haben bis zum Zeit­punkt des Antrags noch keine dieser Komponenten bestellt.
  • Sie besitzen ein Elektro­auto (kein Hybridfahrzeug), dass auf Sie oder eine in Ihrem Haus­halt lebende Person zugelassen ist oder Sie haben zum Zeit­punkt des Antrags ein Elektro­auto bestellt.
    Hinweis: Falls Sie das Elektro­auto privat leasen, muss der Leasing­vertrag eine Laufzeit von mindestens 12 Monaten aufweisen. Ein Firmen- bzw. Dienstwagen entspricht nicht den Förder­voraussetzungen.
  • Ihr Wohngebäude besteht schon und Sie wohnen schon drin.

    Der Zuschuss setzt sich aus folgenden Teil­beträgen zusammen:

  • für die Ladestation: 600 Euro pauschal – oder bei bidirektionaler Ladefähigkeit 1.200 Euro pauschal
  • für die Photovoltaikanlage: 600 Euro pro kWp, maximal 6.000 Euro
  • für den Solarstromspeicher: 250 Euro pro kWh nutz­barer Speicher­kapazität, maximal 3.000 Euro
  • Maximal können Sie einen Zuschuss von 10.200 Euro für Ihr Vorhaben erhalten. Den Zuschuss zahlt die KfW direkt auf Ihr Konto aus.

    Unterschreiten die Gesamtkosten Ihres Vor­habens den Zuschuss­betrag, können Sie keine Förderung erhalten.

    Kombination mit anderen Fördermitteln

    Die Kombination mit anderen Förder­mitteln wie Krediten, Zulagen und Zu­schüssen ist nicht möglich.

    für die Ladestation: 600 Euro pauschal – oder bei bidirektionaler Ladefähigkeit 1.200 Euro pauschal

    Antragstellung

    Ihren Antrag für den Zuschuss stellen Sie am besten über die Gut + Günstig Finanzservice GmbH. Buchen Sie hierzu einen Beratungstermin unter https://www.ggfinanz.de/anfrage-beratungstermin und wählen den vierten Beratungsgrund „KfW-Investitionszuschüsse & andere Fördermittelzuschüsse“ aus. In diesem Beratungstermin wird dann alles besprochen und im Nachgang wird die Beantragung durch uns durchgeführt. Auch alle erforderlichen Unterlagen zur Antragstellung werden durch uns aufbereitet und eingereicht.

    Nach Antragstellung erhalten Sie von uns eine Bestätigung über den Antragseingang. Ihre Identität weisen Sie dann, nachdem Sie von uns einen Post-ID-Coupon bekommen haben, durch Vorlage Ihres Personalausweises und Ihrer Unterschrift bei der Post nach.

    Der Zuschuss ist vor Beginn des Vorhabens zu beantragen. Als Beginn eines Vorhabens gilt der Start der Bauarbeiten vor Ort. Planungs- und Beratungsleistungen sowie der Abschluss von Liefer- und Leistungsverträgen gelten nicht als Vorhabensbeginn.


    Auszahlung

    Nachdem der „Nachweis der Vorhabensdurchführung“ erfolgreich durch die KfW geprüft wurde, wird der Zuschuss auf das Konto des Zuschussempfängers überwiesen. Dies erfolgt in der Regel zum Ende des auf die Prüfung folgenden Monats.

    Kombination mit anderen Fördermitteln

    Dieser Zuschuss kommt nicht in Frage für:

    • Neubauten vor Einzug
    • ausschließlich vermietete Objekte
    • Ferien- oder Wochenend­häuser sowie Ferien­wohnungen
    • Maßnahmen am Zweitwohnsitz
    • Eigentumswohnungen
    • Unternehmen
    • die mehrfache Förderung eines Wohngebäudes mit diesem Zuschuss

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