KfW 455 B – Altersgerecht Umbauen Barrierefreiheit

Investitionszuschuss

Förderziel

Die KfW und das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit fördern mit Investitionszuschüssen bauliche Maßnahmen in Wohngebäuden, mit denen Barrieren im Wohnungsbestand reduziert werden. Davon profitieren alle Altersgruppen: Es ermöglicht älteren Menschen einen möglichst langen Verbleib in der gewohnten Umgebung, kommt behinderten oder in ihrer Mobilität eingeschränkten Menschen oder Familien mit Kindern zugute.
Alternativ können Sie auch eine Kreditförderung im Produkt Altersgerecht Umbauen – Kredit (Produktnummer 159) beantragen. Das Programm dient der Förderung von baulichen Maßnahmen in Wohngebäuden, mit denen die Barrierefreiheit erhöht werden. Davon profitieren alle Altersgruppen.

Wer kann Anträge stellen?

– Natürliche Personen als Eigentümer oder Ersterwerber von:

  • selbstgenutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern mit maximal 2 Wohneinheiten oder
  • Eigentumswohnungen in Wohneigentümergemeinschaften

– Natürliche Personen als Mieter von Wohnungen oder Einfamilienhäusern (Hier zählt die 2 WE-Grenze nicht!)

Was wird gefördert?

Gefördert werden Maßnahmen in bestehenden Wohngebäuden in Deutschland im Bereich Barrierereduzierung.

WICHTIGER HINWEIS ! ! !

Antragstellung wieder möglich

Ab sofort können Sie als Privatperson mit Eigentum oder als Mieterin oder Mieter wieder Zuschüsse für Maß­nahmen zur Barriere­reduzierung an Wohn­gebäuden bei der KfW beantragen.

Wie bei jeder Förderung gilt: Eine Antrag­stellung im KfW-Zuschuss­portal ist nur möglich, solange die Förder­mittel noch nicht auf­gebraucht sind.

Geförderte Maßnahmen Progr. 455 B

Wie wird gefördert?

Die Förderung erfolgt durch einen Investitionszuschuss, der nach Abschluss Ihres Vorhabens auf Ihr Konto überwiesen wird.
Bei Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung beträgt der Zuschusssatz 10 % der förderfähigen Investitionskosten pro Antrag und für den Standard Altersgerechtes Haus 12,5 % pro Antrag.
Für Maßnahmen zur Barrierereduzierung (Einzelmaßnahmen oder Standard Altersgerechtes Haus) werden förderfähige Investitionskosten bis maximal 25.000 Euro pro Wohneinheit bezuschusst.
Einen Antrag können Sie stellen, wenn Sie mindestens 2.000 Euro investieren.

Maßnahmen zur Barrierereduzierung können alternativ auch mit einem Kredit aus „Altersgerecht Umbauen“ (Produktnummer 159) gefördert werden. Insgesamt können in den Produkten Altersgerecht Umbauen Kredit- und Zuschuss für alle Maßnahmen Investitionskosten von maximal 25.000 Euro je Wohneinheit gefördert werden. Hierbei werden alle Kredit- und Zuschusszusagen der KfW und Kreditzusagen von Landesförderinstituten seit 01.04.2009 berücksichtigt.

Folgende Maßnahmen werden gefördert:

  • Wege zu Gebäuden und Wohnumfeldmaßnahmen
  • Eingangsbereich und Wohnungszugang
  • Vertikale Erschließung/Überwindung von Niveauunterschieden
  • Anpassung der Raumgeometrie
  • Maßnahmen an Sanitärräumen
  • Orientierung, Kommunikation und Unterstützung im Alltag
  • Gemeinschaftsräume, Mehrgenerationenwohnen

Auch der Umbau zum „Standard Altersgerechtes Haus“ wird gefördert.

 

Dieses Förderprodukt kommt nicht in Frage für:

 

  • Maßnahmen an Boardinghäusern(als Beherberungsbetrieb mit hotelähnlichen Leistungen), Ferienhäuser und -wohnungen, Wochenendhäusern
  • gewerblich genutzte Flächen
  • Maßnahmen an Pflege- und Altenwohnheime, die unter die Landesgesetze und Rechtsverordnungen
    auf dem Gebiet des Heimordnungsrechtes der Länder fallen
  • Einrichtungsgegenstände
  • Umschuldungen bestehender Darlehen
  • Nachfinanzierungen bereits begonnener oder abgeschlossener Vorhaben
Antragstellung

Ihren Antrag für den Zuschuss stellen Sie am besten über die Gut + Günstig Finanzservice GmbH. Buchen Sie hierzu einen Beratungstermin unter https://www.ggfinanz.de/anfrage-beratungstermin und wählen den vierten Beratungsgrund „KfW-Investitionszuschüsse & andere Fördermittelzuschüsse“ aus. In diesem Beratungstermin wird dann alles besprochen und im Nachgang wird die Beantragung durch uns durchgeführt. Auch alle erforderlichen Unterlagen zur Antragstellung werden durch uns aufbereitet und eingereicht.

Nach Antragstellung erhalten Sie von uns eine Bestätigung über den Antragseingang. Ihre Identität weisen Sie dann, nachdem Sie von uns einen Post-ID-Coupon bekommen haben, durch Vorlage Ihres Personalausweises und Ihrer Unterschrift bei der Post nach.

Der Zuschuss ist vor Beginn des Vorhabens zu beantragen. Als Beginn eines Vorhabens gilt der Start der Bauarbeiten vor Ort. Planungs- und Beratungsleistungen sowie der Abschluss von Liefer- und Leistungsverträgen gelten nicht als Vorhabensbeginn.


Auszahlung

Nachdem der „Nachweis der Vorhabensdurchführung“ erfolgreich durch die KfW geprüft wurde, wird der Zuschuss auf das Konto des Zuschussempfängers überwiesen. Dies erfolgt in der Regel zum Ende des auf die Prüfung folgenden Monats.

Kombination mit anderen Fördermitteln

Die Kombination mit anderen öffentlichen Fördermitteln wie Kredite, Zulagen und Zuschüsse, von zum Beispiel Kommunen oder Berufsgenossenschaften, ist grundsätzlich möglich. Dabei darf die Summe der öffentlichen Förderzusagen die förderfähigen Kosten nicht übersteigen.
Folgende Förderungen dürfen für dieselbe Maßnahme nicht zusammen mit Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss in Anspruch genommen werden:

  • Altersgerecht Umbauen – Kredit (159)
  • Energieeffizient Sanieren – Kredit (261) – einschließlich einer von der KfW aus Altersgerecht Umbauen – Kredit (159) und Energieeffizient Sanieren – Kredit (261) refinanzierten Förderung eines Landesförderinstituts.
  • Mit einer Förderung gemäß Altersvorsorge-Verbesserungsgesetz (sog. Wohnriester) oder
  • Mit der Förderung der sozialen Pflegeversicherung oder der privaten PflegePflichtversicherung (inkl. der Beihilfe für Beamte).
  • Nicht möglich ist eine Kombination geförderter Maßnahmen mit einer steuerlichen Förderung gemäß § 35 a Absatz 3 EStG (Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen), auch nicht als Aufteilung in Materialkosten und Arbeitsleistung.

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