Nutzungsänderung – Nichtwohnfläche wird Wohnfläche
Die Regeln für die Umwidmung wurde vereinfacht.
Sind die Maßnahmen mit den jeweiligen landesrechtlichen Bestimmungen vereinbar, dann gelten folgende Regeln:
Beheizte Nichtwohnflächen
Bei einer Umwidmung von beheizten Nichtwohnflächen in Wohnflächen können die kompletten Kosten einer energetischen Sanierung über das Programm Energieeffizient Sanieren finanziert werden.
Die Kosten für Maßnahmen zum Barriereabbau sind über das Programm Altersgerecht Umbauen förderfähig.
Bitte beachten: Es darf sich insgesamt nicht um eine Neubaumaßnahme handeln.
Die Bemessungsgrundlage für den Förderhöchstbetrag ist bei der Schaffung von neuen Wohneinheiten, die Anzahl der durch die Nutzungsänderung neu geschaffenen Wohneinheiten bzw. bei einer reinen Wohnflächenerweiterung, die Anzahl der Wohneinheiten vor der Sanierung.
UNBEHEIZTE NICHTWOHNFLÄCHEN
Bei einer Umwidmung von unbeheizten Nichtwohnflächen in Wohnflächen gibt es zwei Alternativen:
Durch die Umwidmung entsteht mindestens eine neue Wohneinheit. Wird durch die Umwidmung mindestens eine neue Wohneinheit geschaffen, dann können die Kosten einer energetischen Sanierung über das Programm Energieeffizient Bauen 153 finanziert werden.
Die Bemessungsgrundlage für den Förderhöchstbetrag ist die Anzahl der durch die Nutzungsänderung neu geschaffenen Wohneinheiten.
Durch die Umwidmung entsteht keine Wohneinheit.
Wird durch die Umwidmung keine neue Wohneinheit geschaffen, dann können die Kosten einer energetischen Sanierung über das Programm Energieeffizient Sanieren Programm 151/Energieeffizient Sanieren Programm 152/Energieeffizient Sanieren Programm 430 und die Kosten zum Barriereabbau über das Programm Altersgerecht Umbauen finanziert bzw. bezuschusst werden.
Die Höchstgrenze für die Erweiterung der Wohnfläche wurde gestrichen.
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