Das Wichtigste in Kürze

 

 

  • Bis zu 30 Mio. Euro Kredit für Nichtwohngebäude
  • Bis zu 150.000 Euro Kredit je Wohneinheit für Wohngebäude
  • Bis zu 50 % Tilgungszuschuss 
  • Zusätzliche Förderung möglich, z. B. für Baubegleitung und Nachhaltigkeits­zertifizierung

Möchten Sie Ihr Vorhaben lieber mit einem Zuschuss finanzieren? Dann können Sie bei einem Neubau oder einer Sanierung zum Effizienzgebäude alternativ den Zuschüsse Kommunen (464) wählen. Bei Einzelmaßnahmen können Sie über uns alternativ den BAFA-Zuschüsse wählen.

Ab 01.07.2021 können Sie Ihren Antrag stellen

Ihre Förderung beantragen Sie, bevor Sie einen Liefer- und Leistungsvertrag oder Kaufvertrag unterschreiben. Bitte warten Sie deshalb noch: Ab 01.07.2021 können Sie Ihren Antrag stellen und anschließend mit Ihrem Vorhaben beginnen.

Planungs- und Beratungs­leistungen können Sie aber schon vor Ihrem Antrag in Anspruch nehmen.

Alternativ ist es jedoch möglich, unter bestimmten Voraussetzungen schon vorher Verträge abzuschließen und Aufträge zu vergeben.

  1. Zuerst besprechen wir zusammen mit Ihnen Ihre Förderung bei der KfW. Das Beratungs­gespräch wird mit Hilfe eines KfW-Formulars dokumentiert.
  2. Jetzt können Sie Liefer- und Leistungs­verträge abschließen, zum Beispiel Bau­unternehmen und Handwerks­betriebe beauftragen. Die tatsächlichen Bauarbeiten dürfen aber noch nicht beginnen.
  3. Ab dem 01.07.2021 können Sie Ihre Förderung bei der KfW beantragen. Anschließend können Sie mit den Bauarbeiten starten.

 

Die KfW fördert die Sanierung, den Neubau oder den Kauf eines neuen bzw. frisch sanierten Effizienzgebäudes  und einzelne energetische Maßnahmen bei bestehenden Gebäuden. Dabei kann es sich sowohl um Wohn- als auch um Nichtwohngebäude handeln.

 

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