
Das Wichtigste in Kürze
- Zuschuss bis zu 15 Mio. Euro für Nichtwohngebäude
- Zuschuss bis zu 75.000 Euro je Wohneinheit für Wohngebäude
- Zusätzliche Förderung möglich, z. B. für Baubegleitung und Nachhaltigkeitszertifizierung
Möchten Sie Ihr Vorhaben lieber mit einem Kredit finanzieren? Dann können Sie alternativ unseren Förderkredit Kommunen (264) wählen.
Möchten Sie nur einzelne energetische Sanierungsmaßnahmen durchführen? Dafür können Sie schon jetzt über uns einen Zuschuss beim BAFA-Zuschüsse beantragen.
Ab 01.07.2021 können Sie Ihren Antrag stellen
Ihre Förderung beantragen Sie, bevor Sie einen Liefer- und Leistungsvertrag oder Kaufvertrag unterschreiben.
Bitte warten Sie deshalb noch: Ab dem 01.07.2021 können Sie Ihren Antrag stellen und anschließend mit Ihrem Vorhaben beginnen.
Planungs- und Beratungsleistungen können Sie aber schon vor Ihrem Antrag in Anspruch nehmen.
Die KfW fördert die Sanierung, den Neubau oder den Kauf eines neuen bzw. frisch sanierten Effizienzgebäudes. Dabei kann es sich sowohl um Wohn- als auch um Nichtwohngebäude handeln.
Nichtwohngebäude
Wohngebäude
Dieses Förderprodukt kommt nicht in Frage für:
- Netzeinspeisende Photovoltaik-Anlagen – dafür steht Ihnen der KfW-Kredit Erneuerbare Energien – Premium (271, 281) zur Verfügung
- Einzelne energetische Maßnahmen wie den Austausch von Fenstern oder der Heizung, mit denen Sie keine Effizienzhaus-Stufe erreichen.
Dafür können Sie aber den Förderkredit Kommunen – Kredit (264) nutzen. Alternativ können Sie über uns einen Zuschuss beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) beantragen.
Die Kfw fördert
- Kommunale Gebietskörperschaften, Gemeinde- und Zweckverbände
Nichtwohngebäude
Wie hoch Ihr Zuschuss ist, hängt davon ab, wie energieeffizient Ihr Neubau ist und wie hoch Ihre förderfähigen Kosten sind. Die förderfähigen Kosten orientieren sich an der Nettogrundfläche des Gebäudes: 2.000 Euro pro Quadratmeter Nettogrundfläche, insgesamt max. 30 Mio. Euro.
Der max. Zuschussbetrag für ein Effiziengebäude liegt bei 6,75 Mio. Euro pro Vorhaben, bei dem eine neue Effizienzgebäude-Stufe erreicht wird.
Effizienzgebäude | Zuschuss in % | Zuschuss in Euro |
---|---|---|
Effizienzgebäude 40 | 20 % von max. 30 Mio. Euro förderfähigen Kosten | bis zu 6 Mio. Euro |
Effizienzgebäude 40 Erneuerbare-Energien-Klasse oder Nachhaltigkeits-Klasse | 22,5 % von max. 30 Mio. Euro förderfähigen Kosten | bis zu 6,75 Mio. Euro |
Effizienzgebäude 55 | 15 % von max. 30 Mio. Euro förderfähigen Kosten | bis zu 4,5 Mio. Euro |
Effizienzgebäude 55 Erneuerbare-Energien-Klasse oder Nachhaltigkeits-Klasse | 17,5 % von max. 30 Mio. Euro förderfähigen Kosten | bis zu 5,25 Mio. Euro |
Baubegleitung
Die Baubegleitung fördern wir mit einem zusätzlichen Zuschuss.
Die KfW fördert die Baubegleitung bis zu einem Rechnungsbetrag von 10 Euro pro Quadratmeter Nettogrundfläche, max. 40.000 Euro pro Vorhaben bei dem eine neue Effizienzgebäude-Stufe erreicht wird. Davon erhalten Sie 50 % als Zuschuss, also bis zu 20.000 Euro.
Nachhaltigkeitszertifizierung
Die Nachhaltigkeitszertifizierung fördern wir mit einem zusätzlichen Zuschuss, wenn Sie eine Effizienzgebäude-Stufe 40 oder 55 mit Nachhaltigkeits-Klasse erreichen. Es gelten die gleichen Höchstbeträge wie bei der Baubegleitung – davon erhalten Sie ebenfalls 50 % als Zuschuss.
Wie hoch Ihr Zuschuss ist, hängt davon ab, wie energieeffizient Ihr Gebäude ist und wie hoch Ihre förderfähigen Kosten sind. Die förderfähigen Kosten orientieren sich an der Nettogrundfläche des Gebäudes: 2.000 Euro pro Quadratmeter Nettogrundfläche, insgesamt max. 30 Mio. Euro.
Der max. Zuschussbetrag für ein Effiziengebäude liegt bei 15 Mio. Euro pro Vorhaben, bei dem eine neue Effizienzgebäude-Stufe erreicht wird.
Effizienzgebäude | Zuschuss in % | Zuschuss in Euro |
---|---|---|
Effizienzgebäude 40 | 45 % von max. 30 Mio. Euro förderfähigen Kosten | bis zu 13,5 Mio. Euro |
Effizienzgebäude 40 Erneuerbare-Energien-Klasse oder Nachhaltigkeits-Klasse | 50 % von max. 30 Mio. Euro förderfähigen Kosten | bis zu 15 Mio. Euro |
Effizienzgebäude 55 | 40 % von max. 30 Mio. Euro förderfähigen Kosten | bis zu 12 Mio. Euro |
Effizienzgebäude 55 Erneuerbare-Energien-Klasse oder Nachhaltigkeits-Klasse | 45 % von max. 30 Mio. Euro förderfähigen Kosten | bis zu 13,5 Mio. Euro |
Effizienzgebäude 70 | 35 % von max. 30 Mio. Euro förderfähigen Kosten | bis zu 10,5 Mio. Euro |
Effizienzgebäude 70 Erneuerbare-Energien-Klasse oder Nachhaltigkeits-Klasse | 40 % von max. 30 Mio. Euro förderfähigen Kosten | bis zu 12 Mio. Euro |
Effizienzgebäude 100 | 27,5 % von max. 30 Mio. Euro förderfähigen Kosten | bis zu 8,25 Mio. Euro |
Effizienzgebäude 100 Erneuerbare-Energien-Klasse oder Nachhaltigkeits-Klasse | 32,5 % von max. 30 Mio. Euro förderfähigen Kosten | bis zu 9,75 Mio. Euro |
Effizienzgebäude Denkmal | 25 % von max. 30 Mio. Euro förderfähigen Kosten | bis zu 7,5 Mio. Euro |
Effizienzgebäude Denkmal Erneuerbare-Energien-Klasse oder Nachhaltigkeits-Klasse | 30 % von max. 30 Mio. Euro förderfähigen Kosten | bis zu 9 Mio. Euro |
Baubegleitung
Die Baubegleitung fördern wir mit einem zusätzlichen Zuschuss.
Dei KfW fördert die Baubegleitung bis zu einem Rechnungsbetrag von 10 Euro pro Quadratmeter Nettogrundfläche, max. 40.000 Euro pro Vorhaben bei dem eine neue Effizienzgebäude-Stufe erreicht wird. Davon erhalten Sie 50 % als Zuschuss, also bis zu 20.000 Euro.
Nachhaltigkeitszertifizierung
Die Nachhaltigkeitszertifizierung fördern wir mit einem zusätzlichen Zuschuss, wenn Sie eine Effizienzgebäude-Stufe mit Nachhaltigkeits-Klasse erreichen. Es gelten die gleichen Höchstbeträge wie bei der Baubegleitung – davon erhalten Sie ebenfalls 50 % als Zuschuss.
Wohngebäude
Wie hoch Ihr Zuschuss ist, hängt davon ab, wie energieeffizient Ihr Neubau ist und wie hoch Ihre förderfähigen Kosten sind. Erreichen Sie die Effizienzhaus-Stufen 40 oder 55, fördert die KfW Ihr Vorhaben bis zu einer Höhe von 120.000 Euro förderfähigen Kosten je Wohneinheit .
Die max. förderfähigen Kosten für ein Effizienhaus steigen auf 150.000 Euro je Wohneinheit, wenn Ihre Immobilie
- zusätzlich die Kriterien für eine Erneuerbare-Energien-Klasse oder Nachhaltigkeitsklasse erfüllt oder
- die Stufe Effizienzhaus 40 Plus erreicht.
Der max. Zuschussbetrag für ein Effizienhaus liegt bei 37.500 Euro je Wohneinheit.
Effizienzhaus | Zuschuss in % je Wohneinheit | Betrag je Wohneinheit |
---|---|---|
Effizienzhaus 40 Plus | 25 % von max. 150.000 Euro förderfähigen Kosten | bis zu 37.500 Euro |
Effizienzhaus 40 | 20 % von max. 120.000 Euro förderfähigen Kosten | bis zu 24.000 Euro |
Effizienzhaus 40 Erneuerbare-Energien-Klasse oder Nachhaltigkeits-Klasse | 22,5 % von max. 150.000 Euro förderfähigen Kosten | bis zu 33.750 Euro |
Effizienzhaus 55 | 15 % von max. 120.000 Euro förderfähigen Kosten | bis zu 18.000 Euro |
Effizienzhaus 55 Erneuerbare-Energien-Klasse oder Nachhaltigkeits-Klasse | 17,5 % von max. 150.000 Euro förderfähigen Kosten | bis zu 26.250 Euro |
Baubegleitung
Die Baubegleitung fördert die KfW mit einem zusätzlichen Zuschuss.
Immobilie | Max. förderfähige Kosten | Zuschuss |
---|---|---|
Ein- und Zweifamilienhaus, Doppelhaushälfte und Reihenhaus | 10.000 Euro je Vorhaben, bei dem eine neue Effizienzhaus-Stufe erreicht wird | 50 %, bis zu 5.000 Euro |
Mehrfamilienhaus mit 3 oder mehr Wohneinheiten | 4.000 Euro je Wohneinheit, bis zu 40.000 Euro je Vorhaben, bei dem eine neue Effizienzhaus-Stufe erreicht wird | 50 %, bis zu 20.000 Euro |
Nachhaltigkeitszertifizierung
Die Nachhaltigkeitszertifizierung eines Neubaus fördert die KfW mit einem zusätzlichen Zuschuss, wenn Sie eine Effizienzhaus-Stufe 40 oder 55 mit Nachhaltigkeits-Klasse erreichen. Es gelten die gleichen Höchstbeträge wie bei der Baubegleitung. Davon erhalten Sie ebenfalls 50 % als Zuschuss.
Wie hoch Ihr Zuschuss ist, hängt davon ab, wie energieeffizient Ihre sanierte Immobilie ist und wie hoch Ihre förderfähigen Kosten sind. Erreichen Sie eine Effizienzhaus-Stufe, fördert die KfW Ihr Vorhaben bis zu einer Höhe von 120.000 Euro förderfähigen Kosten je Wohneinheit .
Die max. förderfähigen Kosten für ein Effizienhaus steigen auf 150.000 Euro je Wohneinheit, wenn Ihre Immobilie
- zusätzlich die Kriterien für eine Erneuerbare-Energien-Klasse erreicht.
Der max. Zuschussbetrag für ein Effizienhaus liegt bei 75.000 Euro je Wohneinheit.
Effizienzhaus | Zuschuss in % je Wohneinheit | Betrag je Wohneinheit |
---|---|---|
Effizienzhaus 40 | 45 % von max. 120.000 Euro förderfähigen Kosten | bis zu 54.000 Euro |
Effizienzhaus 40 Erneuerbare-Energien-Klasse | 50 % von max. 150.000 Euro förderfähigen Kosten | bis zu 75.000 Euro |
Effizienzhaus 55 | 40 % von max. 120.000 Euro förderfähigen Kosten | bis zu 48.000 Euro |
Effizienzhaus 55 Erneuerbare-Energien-Klasse | 45 % von max. 150.000 Euro förderfähigen Kosten | bis zu 67.500 Euro |
Effizienzhaus 70 | 35 % von max. 120.000 Euro förderfähigen Kosten | bis zu 42.000 Euro |
Effizienzhaus 70 Erneuerbare-Energien-Klasse | 40 % von max. 150.000 Euro förderfähigen Kosten | bis zu 60.000 Euro |
Effizienzhaus 85 | 30 % von max. 120.000 Euro förderfähigen Kosten | bis zu 36.000 Euro |
Effizienzhaus 85 Erneuerbare-Energien-Klasse | 35 % von max. 150.000 Euro förderfähigen Kosten | bis zu 52.500 Euro |
Effizienzhaus 100 | 27,5 % von max. 120.000 Euro förderfähigen Kosten | bis zu 33.000 Euro |
Effizienzhaus 100 Erneuerbare-Energien-Klasse | 32,5 % von max. 150.000 Euro förderfähigen Kosten | bis zu 48.750 Euro |
Effizienzhaus Denkmal | 25 % von max. 120.000 Euro förderfähigen Kosten | bis zu 30.000 Euro |
Effizienzhaus Denkmal Erneuerbare-Energien-Klasse | 30 % von max. 150.000 Euro förderfähigen Kosten | bis zu 45.000 Euro |
Mit einem Sanierungsfahrplan erhalten Sie 5 % Extrazuschuss
Erreichen Sie die Effizienzhaus-Stufe im Rahmen eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) ? Dann steigt Ihr Zuschuss um 5 Prozentpunkte.
Baubegleitung
Die Baubegleitung fördert die KfW mit einem zusätzlichen Zuschuss.
Immobilie | Max. förderfähige Kosten | Zuschuss |
---|---|---|
Ein- und Zweifamilienhaus, Doppelhaushälfte und Reihenhaus | 10.000 Euro je Vorhaben, bei dem eine neue Effizienzhaus-Stufe erreicht wird | 50 %, bis zu 5.000 Euro |
Mehrfamilienhaus mit 3 oder mehr Wohneinheiten | 4.000 Euro je Wohneinheit, bis zu 40.000 Euro je Vorhaben, bei dem eine neue Effizienzhaus-Stufe erreicht wird | 50 %, bis zu 20.000 Euro |
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