Wohnkomfort – Altersgerecht Umbauen

Altersgerecht Umbauen Prog. 159

und Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss Prog. 455 B

Geförderte Maßnahmen:

Programm 159 oder 455 B

fördert alle Maßnahmen, die Ihnen oder Ihren Mietern das Wohnen angenehmer machen und unabhängig vom Alter und jeglicher Einschränkung ein selbstbestimmtes Leben ermöglichen. Die KfW finanziert den Erwerb bzw. den barrierereduzierenden Umbau von Wohnungen und Wohngebäuden, insbesondere folgende Maßnahmen:

  • Erwerb einer frisch barrierereduziert umgebauten Eigentumswohnung oder eines Wohngebäudes
  • Erschließungssysteme: Wege zu Gebäuden, Stellplätze, Gebäudezugang, Wohnungszugang, Aufzugsanlagen/Mechanische Fördersysteme, Treppenanlagen, Rampen
  • Maßnahmen in Wohnungen: Flure innerhalb von Wohnungen, Anpassung der Raumgeometrie von Wohn- und Schlafräumen sowie Küchen, Türen, Fenster, Erschließung bestehender Freisitze
  • Sanitärräume:Bewegungsflächen bzw. Raumgeometrie, Sanitärobjekte, Sicherheitssysteme und Vorkehrungen
  • Sonstiges Bedienelemente, Gemeinschaftsräume

Bei der Durchführung dieser Maßnahmen sind technische Mindestanforderungen zu beachten. Diese sind in individuell wählbaren Förderbausteinen zusammengefasst. Detaillierte Erläuterungen zu den einzelnen Förderbausteinen entnehmen Sie bitte dem Merkblatt zu diesem Programm (unter „Dokumente“). Die Baumaßnahmen werden von Fachunternehmen ausgeführt. Die Firmen bestätigen in ihren Rechnungen, dass die Umbauten den Maßgaben des Merkblatts entsprechen. Kombination mit anderen Fördermitteln:

  • Eine Kombination mit weiteren Förderungen ist möglich. Die Summe aus allen Fördermitteln darf die Summe Ihrer Umbaukosten nicht übersteigen.
  • Für Arbeiten an der Gebäudehülle von Altbauten empfehlen wir das Programm KfW 261.
  • Beim Erwerb einer Wohnimmobilie zur eigenen Nutzung kann zusätzlich das Programm 124 in Anspruch genommen werden.

Und bedenken Sie hierbei: Sie bekommen durch die Vermittlung
über die Gut + Günstig Finanzservice GmbH einen Zinsrabatt von bis zu 0,40 % -Punkten auf einige KfW-Programme für die gesamte erste Zinsbindungsphase!!! ** Stand der Kondition vom 20.03.2024

Geförderte Maßnahmen:

Programm 159 oder 455 B

Gefördert werden folgende barrierereduzierende Maßnahmen in bestehenden Wohngebäuden. Dazu gehören u. a.:

Einzelmaßnahmen

Diese Maßnahmen können Sie auch miteinander kombinieren: Wege zu Gebäuden und Wohnumfeldmaßnahmen

  • Wege zu Gebäuden, Garagen, Sitz- und Spielplätzen sowie zu Entsorgungseinrichtungen
  • Umbau und Schaffung von altersgerechten Kfz-Stellplätzen sowie deren Überdachung
  • Umbau und Schaffung oder Überdachung von Abstellplätzen für Kinderwagen, Fahrrädern, Rollstühle oder Gehhilfen

Eingangsbereich und Wohnungszugang

  • Abbau von Barrieren im Hauseingangsbereich und bei Wohnungszugängen
  • Schaffung von mehr Bewegungsfläche
  • Wetterschutzmaßnahmen wie Überdachungen
  • Maßnahmen zum Schutz vor Wohnungseinbruch

Vertikale Erschließung/Überwindung von Niveauunterschieden

  • Nachrüstung oder Verbesserung von Aufzugsanlagen
  • Treppenlifte
  • barrierereduzierende Umgestaltung von Treppenanlagen
  • Rampen zur Überwindung von Barrieren

Anpassung der Raumgeometrie

  • Änderung des Raumzuschnitts von Wohn- und Schlafräumen, Fluren oder Küchen
  • Verbreiterung von Türdurchgängen mit Einbau neuer Türen
  • Schwellenabbau
  • Erschließung oder Schaffung von Terrassen, Loggien oder Balkonen

Maßnahmen an Sanitärräumen

  • Änderung der Raumaufteilung des Bades
  • Schaffung bodengleicher Duschplätze
  • Modernisierung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken und Badewannen)

Sicherheit, Orientierung und Kommunikation

  • Modernisierung von Bedienelementen
  • Einbau von Stütz- und Haltesystemen einschließlich Maßnahmen zur Nachrüstung
  • Maßnahmen zur Verbesserung der Orientierung und Kommunikation wie zum Beispiel Beleuchtung, Gegensprech- oder Briefkastenanlagen
  • Sicherheits-, Unterstützungs- und Notrufsysteme
  • AAL-Systeme (Ambient Assisted Living): intelligente Assistenzsysteme und intelligente Gebäudetechnik

Gemeinschaftsräume, Mehrgenerationenwohnen

  • Umgestaltung von bestehenden Flächen zu Gemeinschaftsräumen oder Schaffung von Gemeinschaftsräumen

Die Einzelmaßnahmen müssen den technischen Mindestanforderungen entsprechen. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Merkblatt und der Anlage zum Merkblatt „Technische Mindestanforderungen“ sowie der „Liste der förderfähigen Maßnahmen“. Alle Kosten, die für die fachgerechte Ausführung dieser Maßnahmen erforderlich sind, können gefördert werden. Dazu gehören Kosten für

  • Fachberatung durch Experten oder Sachverständige für Ihren Umbau,
  • die Durchführung der geplanten Maßnahmen durch Fachunternehmen,
  • die notwendigen vorbereitenden Arbeiten,
  • nachbereitende Maßnahmen und Wiederherstellungsarbeiten.

Einzelmaßnahmen zum Einbruchschutz in bestehenden Wohngebäuden

  • Diese Maßnahmen können auch in Kombination mit Maßnahmen zur Barrierereduzierung beantragt werden.

Umbaumaßnahmen zum Standard Altersgerechtes Haus Die KfW fördert barrierearme Umbaumaßnahmen in Wohnungen und Wohngebäuden, mit denen Sie den Standard Altersgerechtes Haus erreichen. Umwidmung von Nicht-Wohngebäuden Auch der barrierearme Umbau von beheizten Nicht-Wohnflächen (zum Beispiel Gewerbeflächen) zu Wohnflächen ist förderbar. Kauf von barrierearm saniertem Wohnraum Beim Ersterwerb von barrierearm modernisiertem Wohnraum können die Kosten der barrierereduzierenden Umbaumaßnahmen gefördert werden, wenn diese im Kaufvertrag gesondert ausgewiesen sind. Dieses Förderprodukt kommt nicht in Frage für:

    • Maßnahmen an Boardinghäusern(als Beherberungsbetrieb mit hotelähnlichen Leistungen),

Ferienhäuser und -wohnungen, Wochenendhäusern

    • gewerblich genutzte Flächen
    • Maßnahmen an Pflege- und Altenwohnheime, die unter die Landesgesetze und Rechtsverordnungen

auf dem Gebiet des Heimordnungsrechtes der Länder fallen

  • Einrichtungsgegenstände
  • Umschuldungen bestehender Darlehen
  • Nachfinanzierungen bereits begonnener oder abgeschlossener Vorhaben

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