Das Wichtigste in Kürze

 

  • Förderkredit für Sanierung und Neubau
  • Bis zu 30 Mio. Euro Kredit für Effizienzgebäude 
  • Bis zu 15 Mio. Euro Kredit für Einzelmaßnahmen
  • Weniger zurückzahlen: zwischen 15 % und 50 % Tilgungszuschuss 
  • Zusätzliche Förderung möglich, z. B. für Baubegleitung und Nachhaltigkeits­zertifizierung

Möchten Sie Ihr Vorhaben lieber mit einem Zuschuss finanzieren? Dann können Sie bei einem Neubau oder einer Sanierung zum Effizienzgebäude alternativ den Zuschuss Nichtwohngebäude (463) wählen. Bei Einzelmaßnahmen können Sie alternativ über uns den Zuschuss des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) wählen.

Antrag stellen ab 01.07.2021 möglich

Planen Sie den Kauf einer neuen oder frisch sanierten energie­effizienten Immobilie? Ab dem 01.07.2021 können Sie Ihren Antrag für die neuen Produkte der Bundes­förderung für effiziente Gebäude (BEG) stellen und anschließend den Kauf­vertrag unterzeichnen – es gibt keine Möglichkeit, sich die Förder­bedingungen vorzeitig zu sichern.

Planen Sie einen Bau, eine Sanierung zum Effizienz­gebäude oder einzelne energetische Maßnahmen? Die neue BEG-Förderung können Sie ab dem 01.07.2021 beantragen. Es ist jedoch möglich, unter bestimmten Voraussetzungen schon vorher Verträge abzuschließen und Aufträge zu vergeben.

  1.  Zuerst besprechen Sie Ihre Förderung mit Ihrem Finanzierungspartner. Am besten mit uns! In unserem Beratungs­gespräch wird mit Hilfe eines KfW-Formulars dokumentiert.
  2.  Jetzt können Sie Liefer- und Leistungsverträge abschließen, zum Beispiel Bauunternehmen und Handwerks­betriebe beauftragen. Die tatsächlichen Bauarbeiten dürfen aber noch nicht beginnen.
  3.  Ab dem 01.07.2021 können Sie Ihre Förderung beim Finanzierungs­partner beantragen. Anschließend können Sie mit den Bauarbeiten starten.

Die KfW fördert die Sanierung, den Neubau oder den Kauf eines neuen bzw. frisch sanierten Effizienzgebäudes  und einzelne energetische Maßnahmen bei bestehenden Gebäuden.

 

Die KfW fördert den Bau oder den Kauf eines neu errichteten Effizienzgebäudes .

  • Neubau: die Baukosten und Kosten der förder­fähigen Umfeldmaßnahmen  (ohne Grundstückskosten)
  • Kauf: den Kaufpreis der Immobilie (ohne Grundstückskosten)

Eine zusätzliche Förderung erhalten Sie für

  •  die notwendige Fachplanung und Baubegleitung durch eine Energieeffizienz-Expertin oder einen Energieeffizienz-Experten sowie eine akustische Fachplanung  durch eine Akustikerin oder einen Akustiker
  •  die Nachhaltigkeitszertifizierung  eines Neubaus mit dem „Qualitäts­siegel Nachhaltiges Gebäude“, wenn Sie eine Effizienzgebäude-Stufe mit Nachhaltigkeits-Klasse erreichen

Bitte beachten Sie die Besonder­heiten bei der Beantragung einer Effizienz­haus-Stufe mit Nach­haltig­keits-Klasse

Die aktuellen Förder­voraus­setzungen sehen vor, dass für die Beantragung einer Effizienz­haus-Stufe mit Nach­haltig­keits-Klasse das Qualitäts­siegel „Nach­haltiges Gebäude“ notwendig ist.

Eine Antragstellung ist erst dann zulässig, wenn für den jeweiligen Anwendungs­fall mindestens eine akkreditierte Zertifizierungs­stelle veröffent­licht wurde.
Bitte prüfen Sie daher die Verfüg­barkeit der Nach­haltig­keits­zertifizierung, bevor Sie den Antrag stellen.

Wird der Antrag gestellt und im Rahmen der auto­matisierten Prozesse zugesagt, bevor mindestens eine akkreditierte Zertifizierungs­stelle veröffent­licht wurde, behält die KfW sich vor, die Zusage zu widerrufen.

Informationen über die Nachhaltigkeits­zertifizierung und die Zertifizierungs­stellen finden Sie ab 01.07.2021 auf dem Internetportal www.nachhaltigesbauen.de.

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